Zwei bei einem Unfall beschädigte Autos (Symbolbild)
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Fahruntüchtige Menschen: Verbände gegen ärztliche Meldepflicht

Fahruntüchtige Menschen: Verbände gegen ärztliche Meldepflicht

Sollen Ärzte Patienten melden müssen, die nicht mehr Auto fahren sollten? Diese Frage erhitzt seit Langem die Gemüter – und soll jetzt beim Verkehrsgerichtstag diskutiert werden. Zwei Automobilverbände halten nichts von einer Meldepflicht.

Mehrere Automobilverbände haben sich gegen eine Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen durch Ärzte ausgesprochen. Es gebe bereits in Ausnahmefällen Möglichkeiten für Ärzte, Hinweise an Fahrerlaubnisbehörden weiterzugeben, teilte der Automobilclub von Deutschland (AVD) vor dem Verkehrsgerichtstag mit, bei dem das Thema besprochen wird.

Der AVD bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1968. Demnach dürfen Ärzte in Ausnahmefällen die Schweigepflicht brechen. Dazu müssen sie zuerst den Patienten über seine Erkrankung und die damit verbundenen Gefahren des Autofahrens aufklären.

Fahrende Senioren: AVD will nur freiwillige Reaktionstests

Der AVD ergänzte, dass es sich um ein sensibles Thema handele, "das in einer alternden Gesellschaft an Relevanz gewinnt". Der Automobilclub ist somit gegen eine Änderung der bisherigen Rechtspraxis. Er befürwortete allerdings die Förderung regelmäßiger freiwilliger Seh- und Reaktionstests oder auch von Pkw-Sicherheitstrainings. Deren Ergebnisse müssten allerdings vertraulich bleiben.

Untersuchungen zeigten zudem, dass viele ältere Autofahrer und Autofahrerinnen in der Lage seien, auftretende Leistungseinbußen auszugleichen – etwa durch vorsichtigeres Fahren oder Verzicht auf das Fahren bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter. "Es überrascht daher nicht, dass Senioren nach der Statistik am Verkehrsunfallgeschehen unterproportional beteiligt sind", hieß es.

ADAC: Meldepflicht gefährdet Vertrauensverhältnis

Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) befürchtet, dass eine Meldepflicht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten stark gefährde und im Zweifel dazu führe, "dass diese eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung aus Angst vor dem Führerscheinverlust nicht offen schildern". Zudem gibt der ADAC zu bedenken, dass nicht jeder Befund eindeutig mit Blick auf die Fahreignung sei. Der Verband plädiert deshalb für die Schaffung einer Stelle für verkehrsmedizinische Fragestellungen, bei der sich Patienten eine zweite Meinung einholen können.

Auch die Knüpfung der Fahrerlaubnis an regelmäßige Untersuchungen lehnt der Automobilclub ab. "Was sollte dabei geprüft werden? Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen", sagte der Leiter der juristischen Zentrale beim ADAC, Markus Schäpe. Es müssten weitere Eigenschaften wie Konzentrationsvermögen oder Reaktionsgeschwindigkeit untersucht werden. Zudem seien etwa in Italien, wo es ein solches System gebe, Senioren nicht weniger an Unfällen beteiligt als in Deutschland.

"Nicht dem Ermessen des Arztes überlassen"

Der Münchner Rechtsanwalt Michael Pießkalla meint unterdessen, es sei schwer zu beurteilen, ab wann eine Meldepflicht gelten solle. Pießkalla wird zu dem Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar referieren. "Letztlich kann es meines Erachtens nicht dem Ermessen des Arztes überlassen bleiben, welche Krankheitsbilder er meldet", sagte er.

Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sprach sich für eine Beratungsstelle aus, die Ärzte im konkreten Fall zur Seite stünde. Eine solche Stelle könne bei Ärztekammern angesiedelt werden.

Verkehrsgerichtstag ab Mittwoch in Goslar

Über das Thema sprechen Fachleute vom 25. bis 27. Januar beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland.

Besonders im Fokus stehen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag auch die Themen Haftung von KI-gesteuerten Autos und Promillegrenzen bei E-Scootern. Der Kongress endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Mit Informationen von dpa

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