Rund 3,8 Millionen sogenannte EU-Ausländer im wahlberechtigten Alter leben in Deutschland und dürfen bei der Europawahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben. Rund 800.000 EU-Ausländer haben ihren Wohnsitz in Bayern. Die wichtigsten Herkunftsländer im Freistaat sind Rumänien, Polen und Italien.
Grundsätzlich müssen sich EU-Ausländer entscheiden, ob sie einer Partei ihres Gastlandes, also Deutschland, ihre Stimme geben oder aber einer Partei aus ihrem Herkunftsland. Nur wer sich entscheidet für sein Herkunftsland zu wählen, muss zur Stimmabgabe in die Botschaft des Herkunftslandes. Möchte ein EU-Ausländer hierzulande für eine deutsche Partei abstimmen, kann das regulär in den offiziellen Wahlkabinen der jeweiligen Kommune gemacht werden.
Größte Gruppen in Bayern: Rumänen, Polen, Italiener
Fällt die Entscheidung auf eine Wahl im Gastland, so sind die Voraussetzungen relativ überschaubar. Um wählen zu dürfen, muss man über 18 Jahre alt, länger als drei Monate in Deutschland gemeldet sein und - wie es der Bundeswahlleiter formuliert - "weder in der Bundesrepublik noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen" sein.
Stichtag für Anmeldung: Drei Wochen vor Europawahl am 26. Mai
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man sich in das Wählerverzeichnis der Bundesrepublik eintragen lassen. Das muss bis spätestens 21 Tage vor der Wahl geschehen sein. Für die aktuelle Europawahl wäre das der 5. Mai, also ein Sonntag. Sinnvoll ist es deswegen noch vor dem ersten Mai in der jeweiligen Gemeinde einen Eintrag in das Wahlregister zu beantragen.
EU-Ausländer, die bereits im Wahlregister eingetragen sind, erhalten wie alle anderen in Deutschland Wahlberechtigten bis spätestens 5. Mai eine Benachrichtigung per Post an ihre Meldeadresse in Deutschland.
Wählen als Auslandsdeutscher in einem EU-Land
Auch deutsche Staatsbürger im EU-Ausland dürfen ihre Stimme bei der Europawahl abgeben. Leben diese Personen außerhalb der EU, müssen sie dafür in die jeweilige deutsche Botschaft. Leben sie in einem anderen EU Staat, gelten vergleichbare Voraussetzungen wie für EU-Ausländer, die in Deutschland wohnen.
Laut der europäischen Statistikbehörde Eurostat sind es rund 870.000 Deutsche, die im EU-Ausland heimisch geworden sind. Die Mehrzahl davon in Österreich. Auch sie haben – genau wie EU-Ausländer in Deutschland – das Recht eine Partei aus ihrem Herkunftsland oder aus dem Gastland zu stimmen.
Dennoch gibt es einige Besonderheiten bei der Europawahl, denn es gilt das Wahlrecht des jeweiligen EU-Staates auch für alle Unionsbürger, also alle Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten. In Malta und Österreich betrifft das zum Beispiel das Wahlalter. In beiden Ländern darf man bereits mit 16 Jahren wählen. Hinzu kommt, dass in insgesamt fünf Staaten die Wahlpflicht gilt (Belgien, Bulgarien, Griechenland, Luxemburg und Zypern). Sprich: Man muss am 26. Mai zur Wahl gehen, egal welchen Pass man hat, solange man in diesen Ländern gemeldet ist. Ansonsten drohen Strafen.
Sonderfall Brexit
Sollte Großbritannien noch vor der Europawahl am 26. Mai aus der EU ausscheiden, wie es der ursprüngliche Plan voraussah, können britische Staatsbürger nicht an der EU-Wahl teilnehmen. Weder in Großbritannien, noch im EU-Ausland. Deutsche Staatsangehörige in Großbritannien können dann nur in den deutschen Vertretungen wählen und ihre Stimme auch nur deutschen Kandidaten geben.
Für Menschen mit zwei EU-Pässen gilt: Man hat nur eine Stimme und muss sich entscheiden, ob man im Herkunfts- oder Gastland wählen möchte. Eine doppelte Stimmabgabe ist verboten und strafbar.