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EU-Kommission will Whistleblower besser schützen

Die EU-Kommission will mit neuen Regeln Whistleblower besser schützen. Der Vorschlag solle einen EU-weiten Rechtsschutz für Informanten gewährleisten, die den Bruch von EU-Gesetzen meldeten, so die Behörde bei der Vorstellung.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 extra am .

Dazu gehören demnach "sichere Kanäle", um Informationen innerhalb von Organisationen und Unternehmen oder auch an die Behörden weiterzugeben. Die EU-Richtlinie soll auch den Schutz vor Entlassung oder sonstigen Repressalien verbessern. Demnach ist zunächst ein interner Beschwerdeweg im Unternehmen vorgesehen, anschließend können sich Hinweisgeber an die Behörden werden. 

"Viele jüngste Skandale wären niemals ans Licht gekommen, wenn Insider nicht den Mut gehabt hätten, sie zu melden", sagte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans. Viele hätten dabei "einen hohen Preis bezahlt", um Affären um Betrug, Korruption, Steuervermeidung oder Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsauflagen zu melden. "Es sollte keine Bestrafung dafür geben, das Richtige zu tun."

"Whistleblower spielen eine wichtige Rolle"

Die Kommission verwies dabei auf die Dieselgate-Affäre, die Panama-Papers zu Steuerhinterziehung, den Skandal um mit dem Giftstoff Fipronil belastete Eier und den mutmaßlichen Missbrauch der Daten von Facebook-Nutzern durch Cambridge Analytica. Sie zeigten, "dass Whistleblower eine wichtige Rolle dabei spielen können, um ungesetzliche Praktiken aufzudecken", erklärte die Behörde. Die Informanten seien auch für Journalisten und die Presse wichtig, "damit diese ihre grundlegende Rolle in der Demokratie spielen können".

Netzwerk begrüßt Vorstoß

Die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, die Journalistin Annegret Falter, begrüßte im ARD-Interview den Schritt. Allerdings müsse sich noch zeigen, ob aus den EU-Regelungen in den jeweiligen Staaten ein gutes Gesetz oder ein Flickwerk entstehe. In dem EU-Vorschlag gehe es um Hinweise auf Straftaten, bei denen die EU eine Regelungskompetenz habe - wie etwa die Verhinderung von Geldwäsche oder Steuerrecht. Nicht geschützt seien aber etwa Handelsabkommen, Arbeitnehmerrechte, Freizügigkeit, Migration und Asyl, Außenpolitik, polizeiliche Zusammenarbeit, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung. Gerade da wäre whistleblowing aber immer wieder nötig, so Falter. Das Problem sehe sie darin, dass für potenzielle Whistleblower schwer erkennbar sei, ob sie nun geschützt seien oder nicht. Da müssten die einzelnen Staaten dann nachziehen.

EU-Staaten müssen zustimmen

Die neuen EU-Pläne treffen auf Angestellte, aber etwa auch auf Freiberufler, Zulieferer oder unbezahlte Praktikanten zu. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den Vorschlägen noch zustimmen, ehe sie in Kraft treten. Die Kommission hofft laut Timmermans, dass die Regeln noch vor den Europawahlen im Mai 2019 verabschiedet werden können.