ARCHIV - 15.03.2022, ---: Cannabispflanzen wachsen in einem Blüteraum eines Pharmaunternehmens. Bundesgesundheitsminister Lauterbach will dem Kabinett am 26. Oktober Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung vorlegen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Kabinett - Cannabis-Legalisierung

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Cannabis-Legalisierung in Deutschland rückt näher - Bayern warnt

Wie könnte eine Legalisierung von Cannabis aussehen? Eckpunkte zu einem Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Vormittag beschlossen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte Details und Hintergründe dazu.

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Cannabis-Legalisierung - dieses Thema sorgt seit Jahren für viel Diskussionen in Deutschland. Die Ampel-Regierung plant nun auch hierzulande ein Gesetz, das den Erwerb und Besitz von Haschisch oder Marihuana in Grenzen erlauben soll. Nun legte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seine Grundzüge für einen Gesetzentwurf vor – seine Kabinettskollegen haben diesen Eckpunkten am Vormittag zugestimmt. Ein konkreter Gesetzentwurf soll aber erst kommen, wenn geklärt ist, dass die EU keine rechtlichen Einwände hat.

Ziel: Besserer Jugend- und Gesundheitsschutz

In der Pressekonferenz betonte Lauterbach, es gehe bei dem Vorhaben nicht darum, den Cannabis-Konsum auszudehnen, sondern um einen besseren Jugendschutz und Gesundheitsschutz.

Die Grundlage der vorliegenden Eckpunkte sei eine strenge Regulierung. Er selbst habe jahrelang eine Legalisierung von Cannabis abgelehnt, vor allem auch hinsichtlich einer Häufung von Psychosen und anderen Schäden bei vor allem jungen Menschen wegen regelmäßigem Konsum, so Lauterbach. Diesen Problemen habe der Staat aber mit den bisherigen Mitteln aus seiner Sicht nicht beikommen können – es gebe in Deutschland vier Millionen Cannabis-Nutzer, unter den 18- bis 25-Jährigen konsumierten sogar 25 Prozent, Tendenz steigend.

Der Jugendschutz funktioniere hier nicht, man sehe auch bei Erwachsenen problematisches Suchtverhalten. Deshalb müsse die deutsche Drogenpolitik geändert werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Eckpunktepapier Cannabis-Legalisierung
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Eckpunktepapier Cannabis-Legalisierung

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Rechtliche Vorprüfung durch die EU-Kommission

Vor dem Gesetzgebungsverfahren will die Ampel-Regierung abklären lassen, ob ihr Vorhaben kompatibel mit EU-Recht ist. Man wolle eine Vorprüfung durch die EU-Kommission. Eine rechtliche Hängepartie – wie schon einmal beim Verkehrsrecht - wolle man vermeiden. Lauterbach geht davon aus, dass die Entkriminalisierung von Cannabis und der Jugendschutz in diesem Zusammenhang mit EU-Verträgen kompatibel sein können.

Lauterbach erklärte, wenn das Gesetz zur Legalisierung in Deutschland so käme, wäre es das liberalste Cannabis-Regulierungsprojekt in Europa, aber das, das den Markt am stärksten reguliert. Es könne ein Modell für Europa sein.

Legalisierungspläne für Cannabis - Die Eckpunkte

Laut Lauterbachs Plänen könnten künftig der Erwerb und Besitz von 20 bis 30 Gramm "Genuss-Cannabis" zum Eigenkonsum straffrei sein, und auch der private Eigenanbau könnte in begrenztem Umfang gestattet werden, etwa in Form von drei Hanfpflanzen. Das Eckpunktepapier beinhaltet zudem folgende Punkte:

Der Verkauf von Cannabis soll in "lizenzierten Fachgeschäften" - Zutritt erst ab 18 - und eventuell in Apotheken ermöglicht werden. Solche Geschäfte dürften nicht gleichzeitig Tabak oder Alkohol verkaufen oder in den Nähe von Schulen oder ähnlichem sein. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.

"Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz" soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll. Lauterbach erklärte, man werde dies im Auge behalten - denn gesundheitliche Gefahren für junge Menschen durch THC seien nachgewiesen.

Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe könnte es eine gesonderte "Cannabissteuer" geben, geplant ist es aber bisher nicht. Man wolle preislich konkurrenzfähig zum Schwarzmarkt sein, so Lauterbach in seinen Erläuterungen. Das Steuergeld könne man dann für die Präventionsmaßnahmen benutzen.

Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden, besonders im Hinblick auf Jugendliche. Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.

Kritiker fürchten Verschärfung von Drogen-Problemen

Warnungen vor dem Gesetzesvorhaben kommen unter anderem aus Bayern. "Wir werden in Teufels Küche kommen", sagt Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Landtag, im BR24live zu den Legalisierungs-Plänen. Mit Sorge sieht er vor allem die Auswirkungen auf junge Leute. Die psychoaktive Eigenschaft von Cannabis werde unterschätzt, so Seidenath. "Auch 18-Jährige, die ja legalerweise Cannabis konsumieren können sollen, haben Riesenprobleme mit diesem Stoff. Die Entwicklung des Gehirns ist da längst nicht abgeschlossen. Da wird auch organisch in den Körper eingegriffen."

20 bis 30 Gramm seien keine kleine Menge, zudem sei bei drei eigenen Nutzpflanzen keinen Eindämmung des Schwarzmarktes möglich. Ein weiteres Problem sieht er darin, dass der THC-Gehalt nicht gedeckelt ist.

Außerdem könne man die deutschen Verhältnisse beispielsweise nicht vergleichen mit denen in Kanada, wo Cannabis seit einigen Jahren legal ist. Dort sei jedoch die generelle Kultur und Herangehensweise an Drogen wie beim Alkoholkonsum völlig anders. Seidenath bezweifelt, ob man es schaffen wird, Cannabis vom Schwarzmarkt zu entflechten, das sei auch in den Niederlanden gescheitert. "Aus meiner Sicht wird die Legalisierung ein Konjunkturprogramm für organisierte Kriminalität werden."

Holetschek warnt vor Drogen-Tourismus

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der "Augsburger Allgemeinen": "Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar. Es ist zu befürchten, dass eine Legalisierung in Deutschland auch Cannabis-Fans aus anderen europäischen Ländern anlockt." Die Bundesregierung müsse daher sicherstellen, "dass keine Anreize für einen Drogentourismus nach Deutschland geschaffen werden".

Außerdem stünden die Pläne der Bundesregierung im Konflikt zu Europäischem Recht und zu von der EU unterzeichneten Abkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung. Bayern lehne die Legalisierungspläne der Bundesregierung klar ab, so Holetschek. "Cannabis besitzt eine starke stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Wirkung." Der Konsum berge wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken.

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Video: BR24live - Lauterbach stellt Pläne zur Cannabis-Legalisierung vor

26.10.2022, Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht in der Bundespressekonferenz. Er stellte den Beschluss des Bundeskabinett mit den Eckpunkten für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland vor. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Foto: Britta Pedersen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Karl Lauterbach

Andere Länder: Von Grauzone bis Erlaubnis

In verschiedenen Ländern wie Kanada und einzelnen US-Bundesstaaten ist Cannabis legal. Kanadas Erfahrungen mit der Freigabe für Personen über 19 Jahren sind noch relativ frisch - dort erfolgt der Handel seit 2018 über staatlich lizensierte Abgabestellen.

In einigen europäischen Ländern wie den Niederlanden oder Spanien ist Cannabis zwar nicht legal, aber teils ist die Toleranzspanne der Behörden größer – oder Gesetzeslücken werden nicht geschlossen, so dass der Haschisch-Konsum und der Besitz kleinerer Mengen hier toleriert wird. Andere Länder wie die Schweiz oder Tschechien betrachten Besitz und Konsum lediglich als Ordnungswidrigkeit.

Mit Informationen von dpa und AFP