Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung vorgelegt.
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Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung: Kritik aus Bayern

Anbau, Kauf und Besitz von Cannabis sollen künftig unter bestimmten Bedingungen straffrei sein. Die Details werden gerade zwischen den Ministerien und der Bundesregierung abgestimmt. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek spricht von einem "Irrweg".

Im Zuge der geplanten Cannabis-Legalisierung sollen künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. So geht es aus den Eckpunkten hervor, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt hat und die nun zwischen verschiedenen Ministerien abgestimmt werden.

Ab 18: Kauf und Besitz bis 20 Gramm straffrei

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf die Eckpunkte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach berichtet, soll demnach auch der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften allerdings an Personen zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent verkauft werden.

Keine Einstufung mehr als Betäubungsmittel

Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings könnten die Jugendämter Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem sehen die Eckpunkte vor, dass das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt würde.

Cannabis-Verkauf mit Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen

Reguliert werden sollen auch die Verkaufspunkte für Cannabis. So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben, Werbung für Cannabisprodukte sei verboten. Erwogen wird auch, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden.

Gesetz zur Cannabis-Legalisierung wahrscheinlich erst 2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte eine Cannabis-Legalisierung für kommendes Jahr in Aussicht gestellt. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft tritt. Die Ampel-Koalition werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres einen Entwurf dafür vorlegen.

Lauterbach hatte Ende Juni gesagt, dass etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis nutzten. Es gebe einen großen Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität in diesen Bereichen. Zudem seien Verunreinigungen zu beobachten, die teils auch beigefügt würden, um Menschen von Cannabis in andere Drogen zu überführen. "Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört."

Holetschek: "Darf nicht sein, dass Hemmschwelle sinkt"

Ganz anders sieht das Lauterbachs Amtskollege in Bayern, Klaus Holetschek (CSU). Nach seinen Worten droht durch die Legalisierung der Droge eine "weitere Verharmlosung der Risiken". Der deutschen Presse-Agentur sagte der Minister, angesichts der wirklich drängenden Probleme in der Gesundheits- und Pflegepolitik sei Lauterbachs Einsatz "für diesen Irrweg" außerdem "reine Energie- und Ressourcenverschwendung".

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