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Syrische Flüchtlinge

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DIMR: "Zurückweisungen von Flüchtlingen unzulässig"

Bundesinnenminister Horst Seehofer will Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Land registriert wurden, an der Grenze zurückweisen. Aus Sicht des Deutschen Institutes für Menschenrechte (DIMR) ist das unzulässig. Von Katrin Schirner

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Als Argument für die Möglichkeit von Zurückweisungen gilt die sogenannte Dublin-Regel. Demnach müssen Asylverfahren in dem EU-Land durchgeführt werden, wo ein Asylbewerber erstmals EU-Territorium betritt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält allerdings nichts von Zurückweisungen, wie sie die CSU plant. Hendrick Cremer vom Institut für Menschenrechte fürchtet eine Art Kettenreaktion.

"Das Problem ist dann, dass das ganze Zuständigkeitssystem im Bereich des Asylverfahrens zusammenbricht. Die Dublin Verordnung regelt ja die Zuständigkeiten, und es soll verhindert werden, dass die Menschen hin und her geschoben werden." Hendrick Cremer, Institut für Menschenrechte

Institut für Menschenrechte: Ausnahmen bei Asylverfahren prüfen

Nach Ansicht des Institutes für Menschenrechte könnte ein solcher "Verschiebebahnhof“ dazu führen, dass die Asylsuchenden ohne Beistand durch Europa irren. Das sei gegen geltendes Europa-Recht. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dublin-Regel. Zum Beispiel könnte Deutschland für das Verfahren zuständig sein, auch wenn der Flüchtling zum Beispiel in Italien an Land gegangen ist. Nämlich dann, wenn der Betreffende Familienangehörige in Deutschland hat.

In der Vergangenheit wurden selbst anerkannte Asylbewerber eine Zeitlang nicht nach Griechenland zurückgeschickt, weil die Behörden die dortige Situation als unzumutbar bewerteten. Das müsse, so das Deutsche Institut für Menschenrechte, jeweils geklärt sein. Bundesinnenminister Seehofer will hingegen Zurückweisungen von bereits registrierten Flüchtlingen an der Grenze, ohne dass jeder Einzelfall geprüft wird.