Urne in einer Kirche
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Immer mehr Menschen lassen sich einäschern und in einer Urne bestatten. Doch was ist mit der Asche erlaubt und verboten?

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Die Asche verstreuen? Unter Katholiken weiterhin verboten

Feuerbestattung wird in Bayern immer beliebter. Nun hat der Vatikan erneut klar gestellt, was aus katholischer Sicht erlaubt ist. Die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen oder zu einem Diamant zu pressen, bleibt verboten. Ausnahmen sind möglich.

Immer mehr Menschen in Bayern lassen sich nicht erdbestatten, sondern entscheiden sich für eine Feuerbestattung. Laut dem Bestattungsverband Bayern sind es mittlerweile rund 70 Prozent der Menschen, die in einer Urne bestattet werden wollen - zehn Prozent mehr als noch vor 10 Jahren. Das hat in der katholischen Kirche zu einer Diskussion geführt, was bei Gläubigen mit der Asche Verstorbener zu geschehen hat. 2016 wurde das für Katholikinnen und Katholiken geregelt, jetzt hat der Präfekt des Glaubensdikasteriums Kardinal Victor Fernandez ein neues Dokument veröffentlicht, die Regeln noch einmal bekräftigt.

Asche zuhause aufbewahren: In Deutschland verboten

Grundsätzlich gilt: Die katholische Kirche wirkt bei Kremationen und Urnenbestattungen mit, sofern diese "nicht aus Gründen erfolgen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen". Wichtig ist dabei, dass die Urne auf einem Friedhof, in einer Kirche oder auf einem Friedwald beigesetzt wird und die Ruhestätte mit Name und Lebensdaten des Verstorbenen versehen ist. Das bedeutet umgekehrt: Katholische Christen dürfen, geht es nach dem Vatikan, die Asche ihrer Verstorbenen nicht in der Natur verstreuen und daraus auch keine Diamanten pressen lassen.

Aber: Dem Schreiben zufolge müssen Angehörige nur einen Großteil der Asche auf diese Weise bestatten, ein kleiner Teil darf behalten werden, um sie an einem für die Geschichte des Verstorbenen bedeutsamen Ort aufzubewahren. Der Hauptteil aber müsse auf einem Friedhof verwahrt sein, es dürfe keine "pantheistischen, naturalistischen oder nihilistischen Missverständnisse" geben. Soweit der Vatikan. Allerdings regelt nicht die Kirche, sondern der jeweilige Staat das Bestattungsrecht. In Deutschland beispielsweise ist das Aufbewahren von Asche zuhause oder das Verstreuen von Asche verboten.

Asche mehrerer Verstorbenen darf gemischt aufbewahrt werden

Kardinal Fernandez bejaht zudem die Möglichkeit eines "heiligen, definierten und dauerhaften" Ortes, an dem die Asche mehrerer Verstorbener gemischt aufbewahrt werden kann. Die persönlichen Lebensdaten jedes Einzelnen müssten auch hier jedoch angegeben werden, um die Erinnerung an die Personen nicht zu zerstören.

Während katholische und evangelische Kirche über Jahrhunderte die Feuerbestattung aus theologischen Gründen kategorisch abgelehnt haben, gehört sie heute selbstverständlich zur bayerischen Bestattungskultur. Schon in antiken Kulturen war die Feuerbestattung gelebte Praxis, wurde dann aber mit dem aufkommenden Christentum vom römischen Kaiser Konstantin abgeschafft. Das Christentum ging über Jahrhunderte davon aus, dass für ein Leben nach dem Tod die sterblichen Überreste wieder zusammengefügt werden. Karl der Große verbot die Feuerbestattung im "Heiligen römischen Reich deutscher Nation" sogar und legte die Erdbestattung auf einem Friedhof als einzige Bestattungsform fest. Immer wieder wurde die Erdbestattung aber auch in Frage gestellt: Besonders nach großen Epidemien kam immer wieder die Frage auf, ob eine Feuerbestattung aus hygienischen Gründen nicht besser wäre.

Erstes Krematorium 1873 vorgestellt

Erst auf der Weltausstellung in Wien 1873 wurde dann die erste Feuerbestattungsanlage präsentiert. Drei Jahre später eröffnete in Mailand das erste Krematorium in Italien. In Deutschland präsentierte Siemens 1876 seine "Feuer-Technologie". Das erste Krematorium in Deutschland entstand kurz darauf in Gotha, finanziert von einem privaten Verein. Obwohl die katholische Kirche die Entwicklung hin zu mehr Feuerbestattungen strikt ablehnte und 1886 sogar ein Verbot erließ, entstanden deutschlandweit immer mehr Krematorien. In der Weimarer Republik dann wurde die Feuerbestattung besonders im Arbeitermilieu immer beliebter, weil eine Feuerbestattung wesentlich günstiger war als eine Erdbestattung.

Während die evangelische Kirche schon ab 1920 die Feuerbestattung erlaubte, dauerte es bei den Katholiken bis in die 1960er Jahre, bis Feuerbestattungen erlaubt wurden. Trotzdem wird die Erdbestattung bis heute von der katholischen Kirche präferiert.

Christliche Auferstehung ist keine "Wiederbelebung des Leichnams"

Trotzdem ist die katholische Kirche heute mittlerweile auch der Überzeugung, dass die Auferstehung des Leibes im christlichen Sinne nicht als "eine einfache Wiederbelebung des Leichnams" zu verstehen ist, schreibt Kardinal Victor Fernandez. Auferstehung könne auch dann stattfinden, wenn der Körper völlig zerstört oder zerstreut wurde. Insgesamt sei eine Haltung des "heiligen Respekts" gegenüber der Asche notwendig.

Mit dem Schreiben antwortet der Präfekt auf eine Anfrage des Erzbischofs von Bologna, Kardinal Matteo Zuppi, der auch Vorsitzender der italienischen Bischofskonferenz ist. Auslöser war die wachsende Zahl an Einäscherungen in dessen Erzbistum und der Wunsch der Angehörigen, die Asche in der Natur zu verstreuen.

Mit Informationen von dpa und KNA.

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