Archivild: 24.02.2020, Hessen, Volkmarsen: Blick auf das Auto (M), das in einen Rosenmontagsumzug in Volkmarsen gefahren ist.
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Archivild: 24.02.2020, Hessen, Volkmarsen: Blick auf das Auto (M), das in einen Rosenmontagsumzug in Volkmarsen gefahren ist.

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Autoattacke auf Faschingsumzug: Lebenslange Haft für Angeklagten

Im Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen ist der Angeklagte unter anderem wegen 89-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

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Fast zwei Jahre nach der Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen mit rund 90 Verletzten hat das Landgericht Kassel gegen den Angeklagten die Höchststrafe verhängt. Das Gericht sprach den 31-Jährigen am Donnerstag des versuchten Mordes in 89 Fällen, der 88-fachen gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Am Ende der Haftzeit wird demnach die Gefährlichkeit des Täters in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Dabei wird auch das Verhalten in der Haft berücksichtigt und ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Führerschein und Fahrzeug des Mannes werden eingezogen.

Mindestens 88 Menschen verletzt - darunter 26 Kinder

Der Mann, ein Deutscher, fuhr nach Überzeugung des Gerichts am 24. Februar 2020 vorsätzlich mit einem Auto in den Karnevalsumzug in Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) und verletzte dabei mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren vor dem Landgericht beharrlich geschwiegen, bis zuletzt blieb unklar, warum er die Tat begangen hat.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger-Vertreter hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte für eine mildere Strafe als die geforderte Höchststrafe plädiert, da es sich um versuchten und nicht vollendeten Mord gehandelt habe.

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