Der Angeklagte beim Prozessauftakt um die Auto-Attacke auf den Rosenmontagsumzug in Volkmarsen
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Der Angeklagte beim Prozessauftakt um die Auto-Attacke auf den Rosenmontagsumzug in Volkmarsen

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Prozess um Autoattacke auf Faschingsumzug: Angeklagter schweigt

Mehr als ein Jahr nach der Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen hat am Montag vor dem Landgericht Kassel der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Dieser schweigt zu den Tatgeschehnissen.

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Nach einer Autoattacke auf den Rosenmontagsumzug im nordhessischen Volkmarsen bleibt das Motiv des Angeklagten Maurice P. auch zu Prozessbeginn unklar. Sein Mandant werde vom Schweigerecht Gebrauch machen, sagte der Verteidiger des 30 Jahre alten Deutschen am Montag vor dem Landgericht in Kassel.

Viele Kinder mit schweren Verletzungen

Dort muss sich der Angeklagte bis Mitte Dezember für die Tat verantworten. Er war laut Generalstaatsanwaltschaft am 24. Februar 2020 in eine Zuschauermenge und den Umzug gefahren. 90 Menschen, darunter viele Kinder, erlitten teils schwere Verletzungen. Weitere Opfer trugen seelische Wunden davon, die Ermittler gehen von insgesamt mehr als 150 Betroffenen aus.

Anklage: 91-facher Mord – Tatmotiv weiter unklar

Laut Generalstaatsanwaltschaft kommt eine Sicherungsverwahrung für P. in Betracht. Zu einem unbekannten Zeitpunkt im Vorfeld der Tat habe er aus unbekannten Motiven beschlossen, auf dem Rosenmontagszug in Volkmarsen eine "Vielzahl von Menschen zu töten". Bei der Fahrt habe er "derart beschleunigt, dass die Reifen quietschten". Menschen seien durch die Luft geschleudert, einige Kinder seien unter dem Auto mitgeschleift worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten 91-fachen versuchten Mord vor, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Gegenüber Ermittlern äußerte sich der Angeklagte seit seiner Festnahme nach der Tat nicht.

Geringes Medieninteresse zum Prozessauftakt

Aufgrund des erwarteten großen öffentlichen Interesses und der Abstandsregelungen der Corona-Pandemie hatte das Landgericht die ersten Verhandlungen in die Kasseler Messehallen verlegt. Die angemietete Halle bietet Platz für 360 Zuschauer und 48 Medienvertreter. Zum Auftakt war aber nur ein Bruchteil der angebotenen Plätze besetzt.

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