Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
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Sozialminister Heil hat angekündigt, Bürgergeld für Arbeitsverweigerer künftig zu reduzieren. So soll der Bund Millionen einsparen können.

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Arbeitsminister Heil will Job-Verweigerern Bürgergeld streichen

Sparen für den Haushalt: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Sanktionen beim Bürgergeld verschärfen. Das bestätigt sein Ministerium dem ARD-Hauptstadtstudio. Nach den Plänen soll die Leistung künftig für zwei Monate gestrichen werden können.

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Union und FDP sehen das Bürgergeld schon länger kritisch. Es sei zu teuer und bestrafe die Leistungsträger, so der Vorwurf. Nun will Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) das Bürgergeld in Teilen reformieren - der Grund sind die Haushaltsverhandlungen in der Ampel-Koalition. Wie fast alle Ressorts muss auch das Bundesarbeitsministerium einen Beitrag zum Sparen leisten.

Wer jegliches Arbeitsangebot ablehnt, soll im kommenden Jahr deutlich stärker sanktioniert werden. Derzeit läuft eine regierungsinterne Ressortabstimmung dazu, bestätigt sein Ministerium dem ARD-Hauptstadtstudio. Wer nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen, sagt Heil. Der Bundesminister plant in seinem Gesetzesentwurf, denjenigen die Regelleistung von künftig monatlich 563 Euro (für Alleinstehende) bis zu zwei Monate lang komplett zu streichen, die "sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen".

Regelsatz könnte für bis zu zwei Monate komplett wegfallen

Bislang kann das Bürgergeld nur um bis zu 30 Prozent gekappt werden. Allerdings: Auch im Falle einer kompletten Streichung des Regelbedarfs sollen die Kosten für Unterkunft und Wohnung weiter gezahlt werden. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es weiter, dass den Jobcentern Praxisberichte vorlägen, wonach "einige wenige" Bürgergeldbeziehende zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigerten "und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten beziehungsweise nicht vermindern". Der Staat sei aber darauf angewiesen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie brauchten. Dass die Jobcenter bisher Sanktionen bis maximal 30 Prozent verhängen dürfen, ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das damals geltende Sanktionen als verfassungswidrig eingestuft hatte.

Die 100-Prozent-Sanktion für Dauerverweigerer hält das Arbeitsministerium trotzdem für zulässig. In dem Entwurf argumentiert Heils Haus, dass die geplante vollständige Streichung des Regelbedarfs in bestimmten Fallkonstellationen auch vom Bundesverfassungsgericht für möglich erachtet werde, wenn Betroffene willentlich und ohne wichtigen Grund einen zumutbaren Job nicht annehmen. Diese Sonderregelung werde jetzt genutzt.

Einsparpotential von rund 170 Millionen Euro

Die Maßnahme soll dazu beitragen, die angespannte Haushaltslage im Bund etwas zu entschärfen. Laut Gesetzentwurf könnten durch die Sanktionsverschärfung rund 170 Millionen Euro pro Jahr gespart werden, wovon der Bund einen Hauptteil von 150 Millionen Euro einbehalten würde. 20 Millionen Euro entfielen demnach auf die Kommunen.

Der Entwurf, der Teil des sogenannten zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes werden soll, enthält auch die bereits bekannten Pläne zur Streichung des Bürgergeldbonus. Der Bonus war erst in diesem Jahr eingeführt worden und vorgesehen als Anreiz für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie, die auf Berufsabschlüsse zielen, bleiben erhalten. Andere finanzielle Anreize wie das Weiterbildungsgeld sollen aber erhalten bleiben.

Zustimmung von Union und FDP

Sozialpolitiker von FDP und CDU begrüßten den Vorstoß Heils. Dieser "geht in die richtige Richtung", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Carl-Julius Kronenberg dem Berliner "Tagesspiegel". "Es ist der Solidargemeinschaft der Steuerzahler nicht zuzumuten, dass sich andere auf ihre Kosten ausruhen", fügte er hinzu. Für die Akzeptanz des Sozialstaats müsse sich Arbeit und Leistung lohnen. "Der Abstand zwischen Löhnen und Bürgergeld muss spürbar sein und die richtigen Anreize setzen."

Auch der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Stracke, zeigte sich offen für Heils Vorhaben. Der CSU-Politiker sagte den Funke-Zeitungen: "Wir warnen als CDU/CSU seit langem davor, dass zu lasche Bürgergeld-Sanktionen zu weniger Vermittlung in Arbeit führen." Solidarität sei keine Einbahnstraße. "Wer sich aus Bequemlichkeit jedem Job-Angebot verweigert, darf nicht darauf zählen, dass ihn die Solidargemeinschaft dabei auch noch finanziell unterstützt", betonte Stracke.

Mit Material von dpa und AFP.

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