Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage zur Wahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten des Bundestags gescheitert. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wiesen die Karlsruher Richter eine Organklage des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi ab. Danach darf der Bundestag das Vorschlagsrecht für die Posten der Vizepräsidenten auf die Fraktionen beschränken.
Einschränkung der Abgeordnetenrechte rechtmäßig
Jacobi und im vorausgehenden Eilverfahren auch die AfD wollten erreichen, dass spätestens im zweiten Wahlgang auch einzelne Abgeordnete ein Vorschlagsrecht für die Vizeposten haben. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass der Bundestag dieses Vorschlagsrecht auf die Fraktionen beschränken durfte.
Hintergrund des Verfahrens ist das Scheitern der AfD-Kandidaten bei der Verteilung der Vizeposten für das Bundestagspräsidium der vergangenen Wahlperiode.
AfD als einzige Fraktion ohne Posten im Bundestagspräsidium
Laut Geschäftsordnung des Bundestags steht eigentlich jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die AfD hat seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 als einzige Fraktion keinen Posten im Präsidium inne. Das liegt auch daran, dass die anderen Parteien alle Kandidaten der AfD durchfallen ließen. Ob das rechtens ist, wird in einem separaten Verfahren in Karlsruhe behandelt.
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