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Die Ärztin Kristina Hänel steht am 24.11.2017 vor dem Amtsgericht in Gießen

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Ärztin muss wegen unerlaubter Abtreibungswerbung Strafe zahlen

Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen 6.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht verhängte heute eine Strafe von 40 Tagessätzen zu 150 Euro und entsprach damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2-Heimatsound am .

Die Ärztin hatte im Vorfeld angekündigt, sie werde in die Berufung gehen und notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Anklage stützte sich auf den Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Er verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Die Staatsanwaltschaft Gießen bemängelte konkret den Internetauftritt aus dem Jahr 2015. Auf ihrer Homepage informiert die Ärztin unter anderem darüber, dass sie in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Über einen Link auf ihrer Website ließ sie Frauen Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch zukommen. In einer pdf-Datei erhielten Interessierte vor allem gesetzliche und medizinische Informationen. Inzwischen bietet die Ärztin nur noch an, dass weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch per E-Mail zugesendet werden.

SPD fordert Reform des Abtreibungsrechts

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine schnelle Reform des Abtreibungsrechts. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche schaffe in der ärztlichen Praxis große Unsicherheit, sagte Vize-Fraktionschefin Eva Högl den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie sprach sich dafür aus, den entsprechenden Strafrechtsparagrafen "komplett zu streichen". Die SPD-Fraktion werde "schnell die Initiative ergreifen", sagte Högl.