Bildrechte: BR

Grafik: BR24-Schlagzeilen

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Dienstag, 16. Januar: Das bringt der Tag

CSU-Landtagsfraktion setzt Klausur im Kloster Banz fort +++ Bayerische SPD startet Klausur in Irsee +++ Sprachwissenschaftler küren "Unwort des Jahres" +++ Protest vor Ausländerbehörde in Nürnberg +++ Karlsruhe befasst sich mit Grundsteuer

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die CSU-Landtagsfraktion setzt ihre Klausur im Kloster Banz in Bad Staffelstein fort. Parteichef Seehofer wird eine Grundsatzrede zur Lage im Bund und in Bayern halten. Außerdem erwarten die 101 Parlamentarier Besuch aus der Autoindustrie: Mit BMW-Chef Krüger werden sie über das Autoland Bayern und die Zukunft des Wirtschaftsstandortes diskutieren.

Die SPD-Landtagsfraktion beginnt am Mittag ihre traditionelle Winterklausur im schwäbischen Kloster Irsee. Das Treffen gilt als Gradmesser für den Sonderparteitag der Bundes-SPD zur Groko-Frage am Wochenende. Morgen wird Parteichef Schulz bei den bayerischen Genossen für eine Zustimmung zu formellen Koalitionsverhandlungen werben. Heute werden die Betriebsratschefs von Audi und MAN in Irsee erwartet.

Sprachwissenschaftler küren in Darmstadt das „Unwort des Jahres“. Die Jury will damit auf undifferenzierten, verschleiernden oder diffamierenden öffentlichen Sprachgebrauch aufmerksam machen. Im vergangenen Jahr fiel die Wahl auf „Volksverräter“. Spitzenpolitiker waren im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik von rechten Demonstranten immer wieder mit diesem Begriff beschimpft worden.

In Nürnberg muss der afghanische Berufsschüler Asef N., der im vergangenen Jahr aus seinem Klassenzimmer heraus abgeschoben werden sollte, seine Aufenthaltsgestattung verlängern lassen. Unterstützer wollen vor der Ausländerbehörde demonstrieren. Am 31. Mai 2017 waren Polizisten in die Nürnberger Berufsschule gekommen, um Asef N. in Abschiebehaft zu nehmen. Mitschüler und Linksautonome stellten sich der Polizei in den Weg.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Vormittag über die Grundsteuer. Dabei geht es um die Einheitswerte zur Berechnung der Steuer, die im Osten seit 1935 und im Wetsen seit 1964 gelten. Der Bundesfinanzhof hält sie für verfassungswidrig. Manche Hausbesitzer zahlen wegen der alten Einheitswerte besonders hohe Grundsteuern, andere niedrige, obwohl der Marktwert der Immobilien ähnlich ist.