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Schlagzeilen BR24/12

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag im Grundsatz rechtens +++ NSU-Helfer Wohlleben freigelassen +++ Regierung will Maghreb-Länder und Georgien als sicher einstufen +++ Steinmeier besucht den Bayerwald +++ Tesla will Kunden Umweltprämie auslegen

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Nur die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde vom Ersten Senat beanstandet. Hier muss der Gesetzgeber bis um 30. Juni 2020 eine Neureglung finden. Drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Autovermieters Sixt gegen die Beitragspflicht blieben damit überwiegend erfolglos.

Der Waffenbeschaffer für den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU), Ralf Wohlleben, ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Er verließ am Morgen die Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München. Es bestehe keine Gefahr mehr, dass sich Wohlleben durch Flucht entziehen könnte, teilte das Oberlandesgericht München zur Begründung mit. Wohlleben ist im NSU-Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, hat aber bereits sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft verbracht und daher höchstens noch drei Jahre und vier Monate im Gefängnis zu verbüßen. Am Dienstag sei der Haftbefehl gegen den 43-Jährigen somit aufgehoben worden, so das Gericht.

Die Bundesregierung will Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstufen. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium. Begründet wird die Einstufung, auf die sich Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag geeinigt hatten, mit der geringen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent bei Asylbewerbern aus den besagten Ländern. Eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat führt in der Regel zur raschen Ablehnung eines Asylantrags und einer Rückführung oder Abschiebung in die Heimat. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen. Die große Koalition ist in der Länderkammer auf die Hilfe der Grünen angewiesen, die bereits Ablehnung signalisierten. 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist am Vormittag zu einem eintägigen Besuch im Bayerischen Wald eingetroffen. Erste Station seiner kleinen Rundreise ist der Technologiecampus der TH Deggendorf in Grafenau. Am frühen Nachmittag wird das Staatsoberhaupt dann in der Akademie für Ökologischen Landbai in Hutthurm erwartet, anschließend beim Unternehmensverbund Technagon und Dietrich & Greipl in Haus im Wald. Am Spätnachmittag kommt der Bundespräsident in die Gemeinde Perlesreut. Die Ortschaft hat den landesweiten Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" gewonnen. Den Abschluss der Besuchsreise bildet am Abend ein Empfang für Ehrenamtsvertreter aus dem Landkreis Freyung-Grafenau.

Der US-Konzern Tesla will für mehrere hundert Käufer seiner Elektroautos in Deutschland die Umweltprämie auslegen, die sie zurückzahlen sollen. Zudem wird der Autobauer die Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anfechten, die 4.000 Euro hohe Prämie von 800 Tesla-Kunden zurück zu fordern. Die Behörde hatte beschlossen, dass Käufer des Tesla Model S die Prämie nicht erhalten sollen, die ihren Wagen vor dem 6. März dieses Jahres erworben haben. Grund ist, dass das Bundesamt das betroffene Modell als zu teuer einstuft.