Konkret ging es um folgenden Fall aus dem Jahr 2012: Eine 15-Jährige wurde von einer U-Bahn überfahren, warum, das ist bis heute unklar. Die Mutter des Mädchens hatte sich erhofft, über das Facebook-Konto ihrer Tochter herauszubekommen, ob es vielleicht Selbstmord war. Allerdings hatte Facebook der Frau den Zugang zum Konto verwehrt.
BGH: Eltern bekommen Zugang zum gesperrten Konto
Facebook hatte das Konto der 15-Jährigen in den "Gedenkzustand" versetzt. Das ist dann möglich, wenn User gestorben sind. In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof den Eltern aber Recht gegeben: Sie dürfen sich das Konto ansehen, das seit fünfeinhalb Jahren gesperrt ist, und zwar in vollem Umfang.
Zur Begründung teilten die Richter in Karlsruhe mit, der Vertrag mit Facebook sei ein Teil des Erbes der Eltern. Die BGH-Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Denn die Entscheidung dürfte wegweisend sein für viele ähnlich gelagerte Fälle.
Die Vorinstanzen hatten in dem Fall unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Berlin urteilte im Jahr 2015 zunächst, dass Facebook den Eltern als Erben vollen Zugang gewähren muss. Das Kammergericht sah dies im Berufungsverfahren dagegen anders und wies die Klage der Mutter ab.