Stefan Busch, Bürgermeister von Selbitz im Landkreis Hof.
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Das Verfahren gegen Stefan Busch, den Bürgermeister von Selbitz, ist eingestellt worden: wegen geringer Schuld.

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Zu wenig gezahlt: Verfahren gegen Bürgermeister eingestellt

Wegen geringer Schuld ist am Landgericht Hof das Verfahren gegen den Selbitzer Bürgermeister eingestellt worden. Ihm war vorgeworfen worden, Bauhofmitarbeitern zu wenig gezahlt zu haben. Zur Kasse gebeten wurde der Bürgermeister dennoch.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der Berufungsprozess gegen den Bürgermeister von Selbitz im Landkreis Hof wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt ist schneller zu Ende gegangen als geplant. Am Donnerstagnachmittag stellte das Landgericht Hof das Verfahren gegen Bürgermeister Stefan Busch (Parteifreie Wähler Selbitz) wegen geringer Schuld ein.

Selbitz: Bürgermeister muss Geldauflage zahlen

Er muss eine Geldauflage von 6.000 Euro an zwei gemeinnützige Vereine zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Bürgermeister der oberfränkischen Kleinstadt vorgeworfen, trotz Hinweisen des Kommunalen Prüfungsverbands über mehrere Jahre hinweg den Bauhof-Mitarbeitern zu niedrige Zuschläge für Bereitschaftsdienste im Winter gezahlt zu haben. Dabei ging es um rund 90.000 Euro, die die Mitarbeiter inzwischen erhalten haben. Zusätzlich seien noch rund 38.000 Euro zu wenig an Krankenkassen und Rentenversicherungen gezahlt worden.

Doch man könne dem Bürgermeister nur ein strafbares Fehlverhalten über drei Monate nachweisen, so das Gericht nach zwei Verhandlungstagen mit zahlreichen Zeugenvernehmungen. Der vorläufigen Einstellung des Verfahrens stimmten auch Verteidiger und Staatsanwaltschaft zu.

Amtsrichter spricht in erstem Verfahren von "Schlamperei"

Der Bürgermeister hat sechs Monate Zeit, um die Geldauflage von 6.000 Euro zu zahlen. In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Hof den Bürgermeister im Herbst 2022 freigesprochen, aber massive Missstände in der Stadtverwaltung angeprangert. Der Amtsrichter hatte in seinem Urteil wörtlich von "Schlamperei und Aufschieberei" gesprochen. Gegen den Freispruch hatte der Staatsanwalt Berufung eingelegt.

Zum Auftakt des Berufungsverfahrens im Januar hatte Bürgermeister Busch betont, dass nicht er, sondern Mitarbeiter aus der Verwaltung für die einzelnen Arbeitsschritte bei den Gehaltsabrechnungen zuständig seien. Als gelernter Postbeamter kenne er sich nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen aus.

Auf Hinweise erst zwei Jahre später reagiert

Zwar habe der Kommunale Prüfungsverband bereits im Jahr 2017 auf die Probleme hingewiesen, doch aufgrund von Personalwechsel sei der Prüfbericht erst 2019 abgearbeitet worden. Dann habe die Stadt Selbitz reagiert und zuerst die fehlenden Zuschläge nachbezahlt.

Erst einige Zeit später habe man erkannt, dass auch noch ausstehende Sozialabgaben an Krankenkassen, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung überwiesen werden mussten. Auch dies sei inzwischen geschehen.

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