Stefan Busch, Bürgermeister von Selbitz
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Am Landgericht Hof hat ein Berufungsverfahren gegen den Bürgermeister von Selbitz, Stefan Busch, gestartet.

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Bürgermeister vor Gericht: "... dann macht den Job niemand mehr"

Vor dem Landgericht Hof muss sich ein Bürgermeister erneut dafür verantworten, dass das Bauhofpersonal zu wenig Zuschläge erhalten hatte. Während das Stadtoberhaupt die Verantwortung von sich weist, sorgt sich sein Verteidiger um dessen Berufsstand.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Was muss ein Bürgermeister alles können, wofür ist er als Chef einer Stadtverwaltung zuständig – das ist die Kernfrage in einem Berufungsprozess, der am Landgericht Hof gestartet ist. Verantworten muss sich der Bürgermeister von Selbitz im Landkreis Hof: Stefan Busch (Parteifreie Wähler Selbitz) soll laut Staatsanwaltschaft verantwortlich sein, dass an mehrere Mitarbeitende des Bauhofs jahrelang zu niedrige Zuschläge für Bereitschaftsdienste gezahlt wurden – und damit auch zu wenig Sozialversicherungsbeiträge an Krankenkasse und Rentenversicherung abgeführt wurden.

"Kenne mich nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen aus"

Konkret geht es um rund 38.000 Euro Sozialabgaben. Zum Auftakt des Berufungsverfahrens betonte Bürgermeister Busch, dass nicht er, sondern Mitarbeiter aus der Verwaltung für die einzelnen Arbeitsschritte bei den Gehaltsabrechnungen zuständig seien. Er als gelernter Postbeamter kenne sich nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen aus. Zwar habe der Kommunale Prüfungsverband 2017 darauf hingewiesen, dass die Bezahlung der Bereitschaftsdienste aufgrund einer Dienstanweisung des früheren Bürgermeisters und Landtagsabgeordneten Klaus Adelt (SPD) nicht tarifgerecht seien – doch aufgrund von Personalwechsel sei der Prüfbericht erst 2019 konkret abgearbeitet worden. Dann habe die Stadt Selbitz reagiert und zuerst die fehlenden Zuschläge nachbezahlt.

Erst einige Zeit später habe man erkannt, dass auch noch ausstehende Sozialabgaben an Krankenkassen, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung in Höhe von insgesamt rund 38.000 Euro überwiesen werden mussten. Auch dies sei inzwischen geschehen.

In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht Hof im Herbst 2022 die Vorgänge im Selbitzer Rathaus als "Schlamperei und Aufschieberei" bezeichnet. Da es aber kein vorsätzliches strafbares Handeln gebe, hat das Amtsgericht den Bürgermeister freigesprochen.

Staatsanwaltschaft legt gegen Freispruch Berufung ein

Sein Verteidiger Tobias Liebau kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft gegen diesen Freispruch Berufung eingelegt hat. Es seien zwar im Selbitzer Rathaus Fehler gemacht worden, so der Anwalt – aber das sei nicht strafbar. Wörtlich sagte er nach dem ersten Verhandlungstag: "Wenn man hier einen Bürgermeister wegen dieser Vorgänge verurteilt, dann finden Sie bald niemanden mehr, der den Job eines Bürgermeisters macht."

Der Anwalt verwies auch darauf, dass das Landratsamt Hof offenbar auch keine Dringlichkeit in der Sache erkannt habe. Die Aufsichtsbehörde habe Anträge auf Fristverlängerung bei der Abarbeitung des Prüfberichts immer wieder genehmigt. Dieses Vorgehen hatte das Amtsgericht kritisiert.

Für die Berufungsverhandlung sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte Mitte Februar fallen.

Ein Gerichtssaal, in dem nur wenige Personen sind, die Richterbank ist noch unbesetzt.
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Vor dem Landgericht Hof muss sich ein Bürgermeister erneut dafür verantworten, dass das Bauhofpersonal zu wenig Zuschläge erhalten hatte.

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