Der Beschuldigte im Prozess um den Messerangriff von Würzburg kommt in Fußfesseln in den Gerichtssaal.
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Der Beschuldigte im Prozess um den Messerangriff von Würzburg kommt in Fußfesseln in den Gerichtssaal.

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Würzburger Messerangriff: Weiterhin keine extremistischen Motive

Bereits während der Ermittlungen haben sich aus Sicht der Ermittler keine Hinweise darauf ergeben, dass der Messerangreifer von Würzburg ein Extremist ist. Zwei islamwissenschaftliche Bewertungen bestätigen jetzt, warum das so ist.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

"Mama, ich liebe dich, bete für mich", heißt es in einer Sprachnachricht am 25. Juni 2021. Nur anderthalb Stunden später, kurz nach 17 Uhr, sterben am Würzburger Barbarossaplatz drei Frauen, sieben weitere Menschen werden zum Teil schwer verletzt in Krankenhäuser gebracht. Die Sprachnachricht stammt vom Messerangreifer selbst, gesendet um 15.24 Uhr. "Es wurde mir Angst gemacht", sagt er darin weiter. "Ich schwebe zwischen Leben und Tod."

"Allahu Akbar" wird alltäglich verwendet und ist kein Hinweis auf Extremismus

Die Nachrichten wurden am elften Prozesstag, an dem der Messerangriff verhandelt wird, übersetzt auf deutsch vorgelesen. Im Fokus stand die Bewertung des Ausrufs "Allahu Akbar", den der Beschuldigte kurz vor der Tat im Woolworth-Kaufhaus am Barbarossaplatz gesagt haben soll. Das Gericht hat daher eine islamwissenschaftliche Bewertung in Auftrag gegeben: "Der bloße Gebrauch allein ist kein Hinweis auf eine dschihadistische Haltung", heißt es darin als Fazit. Eine zweite Bewertung kommt zum selben Ergebnis: "Allahu Akbar" werde in islamisch geprägten Ländern äquivalent verwendet wie im Christentum die Ausrufe "Halleluja" oder "Um Gottes Willen" - nicht nur im religiösen, sondern auch im alltäglichen kommunikativen Kontext.

Durchsuchung ergab keine Hinweise auf islamistisches Motiv

Auch das Bundeskriminalamt sowie der Generalbundesanwalt bewerten den Ausruf des Messerangreifers als nicht extremistisch motiviert. "Diese Tat gilt nicht als Staatsschutz-Delikt", sagte ein Zeuge heute vor Gericht, der die Ermittlungen der SoKo in dem Fall federführend geleitet hat. Bei Durchsuchungen der Wohnung des Beschuldigten in einer Obdachlosenunterkunft in Würzburg kurz nach dem Angriff seien keinerlei Hinweise auf ideologische Motive gefunden worden. Unter anderem wurde sein Umfeld befragt, sein Zimmer durchsucht, Mobiltelefone ausgewertet.

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Ermittlungen ergaben, dass Beschuldigter schon länger psychische Probleme hatte

Vielmehr bestätigt der Beamte die beiden Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen, der Messerangreifer sei psychisch krank gewesen: Immer wieder sei dokumentiert, dass der Mann aus Somalia unter Verfolgungswahn gelitten habe. "Es wurde mir Angst gemacht. Es wurde mir gesagt, wenn ich meine Mutter anrufe, werde ich sterben", sagte der Beschuldigte am 25. Juni 2021, um 15.24 Uhr in einer Sprachnachricht an seine Mutter.

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Was verhandelt wird

Das Landgericht Würzburg verhandelt die Messerattacke an bis zu 27 Prozesstagen. Es geht um die Ereignisse am 25. Juni 2021 am Barbarossaplatz in Würzburg. Damals tötete der Beschuldigte drei Frauen mit einem Küchenmesser, er verletzte sechs Personen schwer.

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