Ein Fahrradfahrer fährt an einem Auto vorbei, aus dessen Auspuff Abgase kommen.
Bildrechte: BR / Fabian Stoffers

Auch Schichtdienstleistende sowie Mitarbeitende von Sozial- und Pflegediensten sind vom Dieselfahrverbot in der erweiterten Umweltzone befreit.

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Weitere Ausnahmen vom Dieselfahrverbot in München

Ab kommendem Dienstag sind auch Schichtdienstleistende sowie Mitarbeitende von Sozial- und Pflegediensten vom Dieselfahrverbot in der erweiterten Münchner Umweltzone befreit. Zudem müssen sie nicht jedes Jahr aufs Neue ihren Anspruch nachweisen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Schichtdienstleistende sowie Mitarbeitende von Sozial- und Pflegediensten sind ab kommenden Dienstag per Allgemeinverfügung generell vom Dieselfahrverbot in der erweiterten Umweltzone von München befreit.

Einzelgenehmigung muss nicht jährlich beantragt werden

Das bedeutet, dass die betreffenden Personengruppen nun doch nicht - wie ursprünglich geplant - jedes Jahr aufs Neue Einzelausnahmegenehmigungen beantragen und ihren Anspruch jeweils nachweisen müssen. Vielmehr werden sie Anwohnenden, dem Lieferverkehr und dem Handwerk gleichgestellt. Damit wird ein Beschluss des Stadtrats von Anfang Februar umgesetzt. Im Vorfeld der entsprechenden Entscheidung hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland mit einer Klage gedroht.

Ausnahmen vom Dieselfahrverbot für Schichtdienst und Sozial- und Pflegedienste

"Die neue Regel stellt sicher, dass hilfs- und pflegebedürftige Personen weiterhin versorgt werden und Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, diese erhalten", heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Sie gelte zudem "für diejenigen Menschen, die im Schichtdienst in Industriebetrieben, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen arbeiten, aber auch in Bäckereien, Metzgereien oder in der Gastronomie."

So könnten sie ihre Arbeitsstellen auch zu Uhrzeiten erreichen können, zu denen ein Ausweichen auf den öffentlichen Nahverkehr nicht möglich und zumutbar sei. Voraussetzung sei, dass der Arbeitsbeginn vor sechs Uhr oder das Arbeitsende nach 24 Uhr liege.

Im ersten Monat des erweiterten Fahrverbots für ältere Euro-4-Diesel waren nur wenige Klagen gegen die Verschärfung beim Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt eingegangen.

Abgasnorm des Fahrzeugs entspricht nicht Umweltplakette

Das Kreisverwaltungsreferat weist auch noch einmal darauf hin, dass die Abgasnorm des Fahrzeugs nicht gleichbedeutend mit dem Aufdruck "4" auf der grünen Umweltplakette ist: "Es gibt auch neuere Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6/VI, die eine grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 haben, aber trotzdem vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen sind." Die Abgasnorm des Fahrzeugs könne im Fahrzeugschein unter Punkt 14 überprüft werden.

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