Der aufgebaute, nicht eröffnete Weihnachtsmarkt in Berchtesgaden
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Kilian Pfeiffer

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von Weihnachtsmärkten bestätigt.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Verwaltungsgerichtshof stützt Verbot von Weihnachtsmärkten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von Weihnachtsmärkten als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt. Einen Eilantrag aus Regensburg lehnte das Gericht ab. Betroffen seien nur Märkte mit Freizeitcharakter – was Fragen offen lässt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Vorschrift zum Verbot von Weihnachtsmärkten in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt. Das Gericht lehnte mit Beschluss vom Donnerstag einen Eilantrag der Betreiberin des Regensburger Weihnachtsmarkts "Thurn und Taxis" ab. Doch auch nach der Entscheidung, gegen die es keine Rechtsmittel mehr gibt, bleiben viele Fragen offen.

Was ist ein Weihnachtsmarkt mit Freizeitcharakter?

Der Verwaltungsgerichtshof stellte nämlich in seiner Begründung klar, dass die angegriffene Vorschrift nur solche Weihnachtsmärkte verbiete, die als Freizeiteinrichtung einzustufen seien. Sprich, wenn "unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart" ausgeübt würden, also etwa Karussells betrieben werden. Reine Warenmärkte sind demnach von der Untersagung explizit nicht umfasst.

"Warenmärkte sind diese Handwerkermärkte, wo wirklich nur Waren verkauft werden", erläuterte ein Gerichtssprecher. Wie aber ein Markt einzuschätzen sei, auf dem neben gestrickten Socken und geschnitzten Krippenfiguren auch Würstchen und Glühwein verkauft werden, lasse die Entscheidung offen.

Überprüft wurde Vorschrift, nicht Einzelfall

Das liege daran, dass es sich um ein Normenkontrollverfahren gehandelt habe, erläuterte der Sprecher: "Man überprüft eine Vorschrift und nicht einen Einzelfall. Es wird nur entschieden, ob die Regelung, wie sie drinsteht, rechtmäßig ist oder nicht." Alles Übrige könne man dieser Entscheidung nicht entnehmen und müsse von den Behörden vor Ort geklärt werden.

Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis wird abgebaut

Obwohl der Verwaltungsgerichtshof also nicht über den konkreten Einzelfall entschieden hatte, zog der Veranstalter des beliebten Weihnachtsmarktes auf Schloss Thurn und Taxis, Peter Kittel, die Konsequenz: "Wir bauen ab." Die rund 120 Beschicker des Marktes in Regensburg seien nun gezwungen, um ihre Existenz zu kämpfen. Kittel kritisierte, die Politik hätte die Pandemie schon vor Monaten entschlossener bekämpfen sollen. Dann wäre das Land heute nicht in der Situation, in der es sich befinde.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!