Hühner auf grüner Wiese suchen nach Futter
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Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Landkreises Neu-Ulm

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Vogelgrippe: 1200 tote Wildvögel im Landkreis Neu-Ulm

1200 tote Vögel wurden in den vergangenen Tagen im Landkreis Neu-Ulm gefunden. Sie starben an der Vogelgrippe. Da die Wildvögel die Krankheit auf freilaufendes Geflügel übertragen können, gilt jetzt in Teilen des Landkreises eine Stallpflicht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im Landkreis Neu-Ulm sind den vergangenen Tagen rund 1200 tote Wildvögel gefunden worden. Todesursache: die Vogelgrippe. Deshalb hat das Landratsamt jetzt eine Stallpflicht für im Freien lebendes Geflügel erlassen. Sie gilt allerdings nicht im ganzen Landkreis.

Besonders viele tote Tiere wurden laut Landratsamt rund um den Plessenteich zwischen Neu-Ulm und Senden gefunden. Außerdem noch am Ludwigsfelder Baggersee und vereinzelt auch am Donauufer. Betroffen von der Vogelgrippe sind offenbar besonders Lachmöwen.

Vogelgrippe: Übertragung auf Menschen nur bei intensivem Kontakt

Der Veterinärdienst geht von einem sehr dynamischen Seuchengeschehen aus. Das Friedrich-Löffler-Institut hatte bei eingeschickten Proben einen hochpathogenen, also einen sehr gefährlichen, Erreger nachgewiesen.

Das Landratsamt Neu-Ulm erklärte dazu, im Landkreis seien bis jetzt fast ausschließlich tote Lachmöwen gefunden worden, die gute Flieger seien. Daher sei es nicht auszuschließen, dass die Möwen im frisch infizierten Zustand noch viele Kilometer fliegen und dadurch mit ihren infizierten Ausscheidungen andere Wildvögel infizieren könnten. Das Vogelgrippe-Virus überträgt sich bisher nur bei sehr intensivem Kontakt zu infizierten Vögeln auf den Menschen, Vögel und damit auch Geflügel stecken sich dagegen sehr schnell an. Deshalb hat das Landratsamt auch eine Stallpflicht angeordnet.

Stallpflicht gilt ab sofort

Nutz- und Hausgeflügel, das im Freien gehalten wird, sei akut gefährdet, heißt es vonseiten des Landratsamts. Die Allgemeinverfügung tritt deshalb ab sofort in Kraft. Alle privaten und gewerblichen Halter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen halten oder unter einer Vorrichtung, die verhindert, dass Wildvögel eindringen.

Dies soll eine Ausbreitung der Krankheit unterbinden. Die risikoorientierte Aufstallungspflicht gilt laut Landratsamt in einer Zone mit einem Radius von jeweils fünf Kilometern um den Plessenteich sowie den Ludwigsfelder Baggersee, in einem 500 Meter breiten Uferstreifen um die Fließgewässer Donau, Iller und Roth sowie in einem 500 m breiten Uferstreifen um stehende Gewässer wie z. B. Seen, die größer als fünf Hektar sind.

Vorsicht: Tote Wildvögel nicht anfassen!

Grundsätzlich weist das Landratsamt Neu-Ulm darauf hin: Wenn jemand einen toten Wildvogel findet, dann solle er den Vogel nicht berühren und den Fund dem Veterinärdienst des Landkreises mitteilen, damit dieser so schnell wie möglich in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt und einer weiteren Verbreitung des Virus entgegengewirkt werden könne.

Aktuell sammeln laut Landratsamt Ehrenamtliche am Plessenteich und Mitarbeiter der Stadt Neu-Ulm am Ludwigsfelder Baggersee die toten Vögel ein. Es wurde aber um weitere mögliche Unterstützung gebeten.

Schlechtes Wetter begünstigt das Virus

Die Seuche kann durch die Witterung derzeit dynamisch bleiben, heißt es vonseiten des Landratsamts. Feuchtigkeit, niedrige Temperaturen und wenig UV-Strahlung stabilisieren das Virus. Ausscheidungen der Tiere bleiben so länger infektiös. Sobald es wärmer und vor allem sonniger wird, kann sich das Virus nicht mehr so gut verbreiten. Deshalb breitet sich die Vogelgrippe vor allem im Herbst/Winter und Frühjahr aus.

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