Schwimmbad (Symbolbild)
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Vergleich im Prozess um Dachauer Schwimmbad-Sanierung

Die Sanierung eines Dachauer Familienbads wurde ein Fall fürs Gericht. Die Stadt wollte eine Rechnung nicht begleichen, weil es bei den Arbeiten Verzögerungen gab. Dagegen wehrte sich die Firma.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eine Firma hatte vergangenes Jahr das Sportschwimmbecken eines Freibads in Dachau abgedichtet. Das dauerte fünf Wochen länger als vereinbart, das Bad blieb während dieser Zeit geschlossen. Deshalb wollte die Stadt die geforderten 83 000 Euro auch nicht bezahlen. Im Gegenteil: Sie wollte die Summe mit einem Schadenersatzanspruch aufrechnen. Schließlich, so die Ansicht der Stadt, seien ihr mehr als 100.000 Euro an Eintrittsgeld entgangen.

Rechnung der Stadt laut Gericht nicht ganz nachvollziehbar

Die Rechnung der Stadt Dachau enthielt allerdings einige Unbekannte. Das zeigte sich beim Prozess im Landgericht München. Dabei ging es einmal mehr um Corona: Wegen der Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen wären in der fraglichen Zeit – also im vergangenen Sommer – bestimmt weniger Besucher als sonst gekommen, meinte der Vorsitzende Richter der Baukammer. Im Übrigen hätte die Stadt das Bad womöglich auch ohne das Sportschwimmbecken durchaus öffnen können.

Richter: Vergleich im Sinne der Steuerzahler

Letztlich einigte man sich auf einen Vergleich: Die Stadt Dachau zahlt der Firma 55 000 Euro, wenn der Stadtrat zustimmt. So würde das Gerichtsverfahren nicht noch teurer. Und das, so meinte der Richter, sei sicher auch im Sinne der Steuerzahler.

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