Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Urteil zum Volksbegehren gegen Flächenfraß erwartet

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet heute über das Volksbegehren gegen Flächenfraß, "Betonflut eindämmen". Die Grünen haben es initiiert, das Innenministerium hält den Gesetzesentwurf für verfassungswidrig. Von Lorenz Storch

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Wenn das Volksbegehren durchgeht, dürfte Bayern nur noch halb so viel Fläche zubetonieren wie bisher: Nämlich fünf Hektar pro Tag. Der Beauftragte des Volksbegehrens, der Grüne Ludwig Hartmann, argumentiert im Kern politisch: Der Flächenverbrauch sei gigantisch. Bisherige Mittel dagegen hätten versagt. Der Gesetzgeber müsse einen Rahmen setzen, um die Betonflut in Bayern einzudämmen. Außerdem mache die bayerische Verfassung es Staat und Gemeinden zur Aufgabe, "Boden Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen."

Strenge Argumentationslinie des Innenministeriums

Die Argumentationslinie des Innenministeriums gegen das Volksbegehren ist streng juristisch: Es geht um den so genannten Bestimmtheitsgrundsatz für Gesetze. Der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens versäume es zu regeln, wie das Flächenbudget auf die Gemeinden aufgeteilt werden soll.

"Das ist der Sinn und Zweck des Erfordernisses einer hinreichend bestimmten Regelung, dass der Abstimmende auch erkennen können muss, worüber er eigentlich abstimmt." Ministerialdirigent Volkhard Spilarewicz

Das Volksbegehren sieht vor, im Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu regeln, wie das Flächenbudget auf Bayern verteilt wird - das LEP wird vom Landtag verabschiedet.