Justizzentrum Würzburg

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Tragödie Erlabrunn - Parteien können sich nicht einigen

Das rechtliche Nachspiel der Tragödie von Erlabrunn ist vertagt. Der fristlos gekündigte Gemeindearbeiter und die Gemeinde konnten sich beim Arbeitsgericht in Würzburg nicht einigen. Der Mann soll versucht haben, einen Unfall zu vertuschen.

Über dieses Thema berichtet: Bayernmagazin am .

Zum dem Vorfall im Januar 2016 wollte sich der Gemeindearbeiter beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht nicht äußern. Der Betroffene soll im Januar 2016 als Fahrer eines kommunalen Streufahrzeugs eine 71 Jahre alte Fußgängerin überrollt haben. Anschließend soll er Unfallflucht begangen und versucht haben, den Unfall zu vertuschen. Die Frau starb.

Im sogenannten "Erlabrunn-Prozess" ist der Mann im November 2017 zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In Folge hatte die Gemeinde Erlabrunn den damals 57-Jährigen fristlos gekündigt. Dagegen wehrt sich der Mann nun vor dem Arbeitsgericht. Es gab beiden Parteien noch einmal Zeit zu erwägen, wie eine Einigung für sie aussehen könnte. Ein Vorschlag des Richters: zum Beispiel eine Verlängerung der Auslauffrist des Arbeitsvertrags. Können sich die beiden Parteien nicht außergerichtlich bis Mai einigen, kommt es zum Prozess.