Ein Löschfahrzeug der Feuerwehr bei einer Einsatzfahrt
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Ein Löschfahrzeug der Feuerwehr bei einer Einsatzfahrt (Symbolbild)

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Todessturz: Ermittlungen gegen Freiwillige Feuerwehr eingestellt

Im Juli 2022 stürzte eine Frau in Sinzing aus einer Trage, als die Feuerwehr versuchte, sie aus einem Haus zu retten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die Ehrenamtlichen. Jetzt wurde das Verfahren eingestellt – gegen eine hohe Geldauflage.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Der Fall hat im vergangenen Sommer in ganz Bayern für Aufsehen gesorgt: In Sinzing bei Regensburg war eine Frau bei einer Rettung durch die Feuerwehr aus einer Trage gerutscht und tödlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin wegen fahrlässiger Tötung gegen mehrere ehrenamtliche Feuerwehrleute ermittelt und im Zuge dessen auch deren Wohnungen durchsucht. Jetzt wurden die Verfahren eingestellt.

Hohe Geldauflage für Einsatzleiter

Der damalige Einsatzleiter der Feuerwehr Lappersdorf muss eine fünfstellige Geldauflage zahlen. Die Verfahren gegen fünf weitere Feuerwehrleute wurden wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt.

Staatsanwaltschaft: Frau in Sinzing wurde falsch gelagert

Bei dem Einsatz mittels Seilrettung am 29. Juli war die 75 Jahre alte Frau aus der Trage gerutscht und fünf Meter in die Tiefe gestürzt. Die Seniorin sollte aus medizinischen Gründen durch ein Fenster aus dem Obergeschoss des Hauses gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor davon aus, dass die Feuerwehrleute die Frau auf einer sogenannten Schleifkorbtrage falsch gelagert hatten, so dass die Frau herausfallen konnte.

Ehrenamtliche Tätigkeit entlastet Feuerwehrleute

Bei der Entscheidung, das Verfahren einzustellen, sei erheblich zugunsten des beschuldigten Einsatzleiters berücksichtigt worden, dass dieser - wie auch die anderen Feuerwehrleute - ehrenamtlich tätig war, so die Staatsanwaltschaft.

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