Baumstämme werden nach der Fällung mit der Motorsäge bearbeitet (Symbolbild)
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Baumstämme werden nach der Fällung mit der Motorsäge bearbeitet (Symbolbild)

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Streit um Therme Lindau: Bund Naturschutz erzielt Erfolg

Die Klage des Bund Naturschutz gegen die Baugenehmigung der längst fertiggestellten Therme Lindau ist zulässig. Das entschied ein Bundesgericht. Laut BN seien viel zu schnell Bäume auf dem Gelände, das an Schutzgebiete grenzt, gefällt worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im Rechtsstreit um den Bau einer Therme in Lindau am Bodensee hat der Bund Naturschutz (BN) in Bayern einen Erfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erneut mit dem Fall befassen muss. Auch wenn die Therme längst fertiggestellt sei, bestehe das sogenannte Rechtsschutzbedürfnis des Umweltverbandes weiterhin, so das Bundesgericht.

Baugenehmigung und Baumfällung im Schnelldurchlauf

Vor dem Bau hatte sich 2017 die Mehrheit der Wähler in einem Bürgerbegehren für den Bau der neuen Therme in Lindau ausgesprochen. Die Stadt Lindau hatte einen Bebauungsplan beschlossen und im Februar 2018 in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Praktisch zeitgleich wurde die Baugenehmigung erteilt. Laut Umweltverband wurden schon an dem Tag, an dem die Genehmigung ausgehändigt wurde, die ersten Bäume auf dem 8,3 Hektar großen Gelände gefällt. Das Areal grenzt an mehrere Vogel- und Naturschutzgebiete.

Therme im Bau - Klage abgelehnt

Eine Klage gegen die Baugenehmigung scheiterte an einer Klagebefugnis des Umweltverbandes. Später wurde dann die Klage gegen den Bebauungsplan vom VGH abgelehnt. Dem Bund Naturschutz fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Therme so gut wie fertig sei. Der Umweltverband könne sein Ziel - das Vorhaben zu verhindern - nicht mehr erreichen, hatte der VGH argumentiert.

Bei Klage-Erfolg Änderung des Bebauungsplans möglich

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgericht ging das zu weit. Die Klage des Verbandes sei zulässig. Hätte sie Erfolg, könnte der Bebauungsplan noch einmal überarbeitet werden müssen. Dann könnte der Bund Naturschutz unter Umständen Verbesserungen für den Umweltschutz erreichen. "Folglich ist eine Entscheidung in der Sache nicht nutzlos", teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.

Mit Informationen von dpa

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