Ein medizinischer Mitarbeiter in Schutzausrüstung impft eine Person in den Oberarm.
Bildrechte: BR/Julia Müller

Nach einer Gruppenimpfung für italienische Hotelangestellte im Mai 2021 hat das Amtsgericht München vier Strafbefehle erlassen (Symbolbild).

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Strafbefehle nach Impfaktion für italienische Hotelmitarbeiter

Als der Corona-Impfstoff noch knapp in Deutschland war, sorgte eine Gruppenimpfung von italienischen Hotelangestellten für Empörung. Nun ist klar: Die Aktion war illegal. Das Amtsgericht München verhängte vier Strafbefehle gegen die Organisatoren.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Es war die besonders heftige Zeit der Corona-Pandemie, Corona-Impfstoffe aller Hersteller waren noch ein knappes und begehrtes Gut. Deshalb sorgte die Impfaktion für italienische Hotelmitarbeiter für viel Empörung – und rief auch die Ermittlungsbehörden auf den Plan.

Zwei Gruppenimpfungen hatten im Mai 2021 am Münchner Flughafen stattgefunden. Dabei sollen insgesamt 228 Impfdosen verimpft worden sein. Eine dritte geplante Impfaktion mit Impfstoff aus Deutschland in Italien konnten die Ermittler verhindern.

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Strafbefehle gegen Ärzte, Apotheker und Hotelmitarbeiterin

Nach diesen illegalen Impfaktionen hat das Amtsgericht München nun vier Strafbefehle zwischen 25.000 und 60.000 Euro gegen die beteiligten beiden Ärzte, einen Apotheker und die Mitarbeiterin eines italienischen Hotels erlassen.

Diese sollen die dafür eigens nach München geflogenen italienischen Hotelmitarbeiter geimpft haben, teilte die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) am Dienstag in Nürnberg mit. Die bei der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft eingerichtete Fachstelle ist für ganz Bayern zuständig. Alle vier Beschuldigten legten den Angaben zufolge Einspruch gegen die Strafbefehle ein, weshalb sie noch nicht rechtskräftig sind.

Aus Italien zum Impfen nach München geflogen

Den Ermittlungen zufolge soll die Hotelmitarbeiterin drei Impfaktionen für ihre Kollegen organisiert haben, von denen zwei in einem Hotel am Münchner Flughafen stattfanden. Die dritte Impfaktion war direkt in einem Hotel in Italien geplant. Ob sie stattgefunden hat, ist laut der Nürnberger Zentralstelle nicht klar. Der dafür vorgesehene Impfstoff sei aber schon an einen Boten übergeben und damit auch unterschlagen worden.

Der beschuldigte Apotheker soll den Impfstoff für zwei der drei Impfaktionen zur Verfügung gestellt haben. Einer der Ärzte soll an beiden Impfaktionen beteiligt gewesen sein, der zweite an einer. Einer der Ärzte soll außerdem die Aktion in Italien geplant haben.

Italienische Hotelmitarbeiter nicht impfberechtigt

Nach Auffassung der Ermittler waren die Hotelmitarbeiter in Deutschland nicht impfberechtigt – die Bundesrepublik Deutschland hatte den Corona-Impfstoff gekauft und Apotheken und Ärzten zur Verfügung gestellt, damit sie die Impfung der Bevölkerung in Deutschland organisierten. Für die Weiterverteilung erhielten sie eine Entschädigung.

Zur Erinnerung: Alte Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und Angehörige der kritischen Infrastruktur, also Beschäftigte in Krankenhäusern oder Seniorenheimen, waren mit der Impfung als erste an der Reihe. Hotelmitarbeiter standen in der Priorität weit hinten. Strafbar sollen sich die Angeklagten wegen veruntreuender Unterschlagung, teilweise in mehreren Fällen, gemacht haben.

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