Tote Fische im Wasser
Bildrechte: Polizeiinspektion Murnau
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In einer Forellenzucht in Großweil sind vergangene Woche rund 12.000 Forellen und Saiblinge verendet.

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Spielende Kinder lösen Fischsterben in Großweil aus

Spielende Kinder lösen Fischsterben in Großweil aus

12.000 Forellen und Saiblinge waren vor gut einer Woche in der Forellenzucht Loisachtal verendet. Nun haben sich Eltern bei der Polizei gemeldet - ihre Kinder hatten in der Nähe einen Staudamm gebaut. Der hat das Fischsterben wohl ausgelöst.

In Großweil im Landkreis Garmisch-Partenkirchen waren vor gut einer Woche 12.000 Forellen und Saiblinge in zwei Teichen der Forellenzucht Loisachtal verendet. Schuld war vermutlich eine errichtete Blockade im Wasserzulauf. Die Polizei vermutete spielende Kinder als Verursacher und bat öffentlich darum, dass sich die betroffenen Eltern melden. Das haben diese nun getan.

Kinder erzählen Eltern von selbst gebautem Staudamm

Die Eltern meldeten sich bei der Polizei, nachdem die Kinder im Grundschulalter aus Schlehdorf und Großweil sich ihnen anvertraut hatten. Nach einem Bericht des Münchner Merkur war ihnen nicht bewusst, dass sie der Fischzucht mit dem Aufstauen eines Wasserlaufes die Frischwasser - und damit Sauerstoffzufuhr abschneiden würden. Die Kinder kannten auch nicht den Zulauf des wasserführenden Grabens zur betroffenen Fischzucht.

Weiher waren durch Fischsterben "völlig weiß"

Für den Betreiber der Fischzucht war es ein Schock - als er zum Fischfüttern in die Anlage kam. Unzählige tote Fische schwammen an der Wasseroberfläche, die zwei Weiher waren "völlig weiß" berichten Augenzeugen. Schätzungsweise 10.000 Forellen und 2.000 Saiblinge verendeten. Der wirtschaftliche Schaden liegt bei rund 20.000 Euro, schätzt die Polizei.

Betreiber hatte Kinder zuvor ermahnt

Bereits vor einigen Tagen hatte der Betreiber beobachtet, wie Kinder einen Staudamm errichteten. Er ermahnte die Kinder und machte sie auf die Gefahr aufmerksam. Nachdem die Kinder nicht strafmündig sind, hoffen alle Beteiligten, dass der wirtschaftliche Schaden über die Versicherung der Eltern ausgeglichen werden kann.

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