Was in Bayern verboten ist, ist in Baden-Württemberg möglich: Skilift-Betrieb mit Schleppliften.
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Was in Bayern verboten ist, ist in Baden-Württemberg möglich: Skilift-Betrieb mit Schleppliften.

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Rechtsstreit um Skilift-Betrieb im Allgäu geht in nächste Runde

Im Allgäu kämpft ein Betreiber vor Gericht weiterhin darum, seinen Lift stundenweise vermieten zu dürfen. Während in Bayern alle Lifte geschlossen sind, ist es Wintersportfans in Baden-Württemberg erlaubt, ganze Skihänge samt Schlepplift zu mieten.

In Bayern verboten, im Nachbarbundesland erlaubt: Während die Skilifte im Freistaat geschlossen bleiben müssen, können Wintersportfans in Baden-Württemberg komplette Skihänge und dazu gehörende Schlepplifte mieten.

Allgäuer Skiliftbetreiber kämpft vor Gericht um Vermietung

In Bayern wollte zuletzt ein Skilift-Betreiber per Eilantrag erreichen, dass er seinen Skilift im Kreuzthal bei Buchenberg im Oberallgäu stundenweise an Familien und Miteigentümer vermieten darf. Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte seinen Eilantrag jedoch ab.

In dem Eilantrag hatte sich Liftbetreiber Rudi Holzberger auf die Verletzung seiner Grundrechte durch die elfte Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) sowie auf erhebliche Umsatzeinbußen berufen. Doch das Augsburger Gericht sah keinen Grund, die Verordnung zu beanstanden. Die Vermietung des Skilifts stelle ein gewerbliches Freizeitangebot dar, das nach der 11. BayIfSMV nicht angeboten werden dürfe. Außerdem falle er unter das Verbot für den Betrieb von Seilbahnen.

Rechtsstreit um Skiliftbetrieb geht weiter

Nun geht der Rechtsstreit in die nächste Runde: Holzberger hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg eingelegt. Die Beschwerde sei am 10. Februar beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingegangen, heißt es in München. Wann darüber verhandelt wird, steht noch nicht fest.

Gegen das Verbot, seinen Lift wenigstens stundenweise an Familien zu vermieten, will sich Holzberger so weiterhin wehren. Der Lift liegt direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg: Vermietung an Familien wird gut angenommen

Dort stellt die Vermietung kompletter Skihänge mit dem dazugehörigen Schlepplift dagegen kein Problem dar: Die Skiliftbetreiberin Andrea Brender vermietet in Todtnauberg im Schwarzwald ihren Lift an Familien sowie maximal eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Kontaktperson. Die Ausweise werden am Lift kontrolliert. Das Angebot werde gut wahrgenommen und sei größtenteils ausverkauft, so Brender. Die Leute können online buchen und kommen von weit her, um den Lift zu nutzen.

Die Betreiber hoffen, dass so zumindest 20 Prozent des Vorjahresumsatzes erwirtschaftet werden können. Möglich macht das ganze eine Ausnahme: In Baden-Württemberg gehören Schlepplifte nicht zum Seilbahnbetrieb, sondern zu Freiluft-Sportstätten.

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