Rettungsschiff Sea-Eye 4
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Das Rettungsschiff Sea-Eye 4

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Seenotretter befürchten die Kriminalisierung ihrer Einsätze

Angeklagt für Hilfseinsätze: Seenotrettungsorganisationen befürchten, dass das ihren Crewmitgliedern künftig droht – aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht. Was die Regensburger Organisation Sea Eye deshalb fordert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Die Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye befürchtet eine Kriminalisierung ihrer Hilfseinsätze im Mittelmeer. Sie kritisiert das Bundesinnenministerium scharf für dessen Vorschlag zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und fordert, ihn zurückzunehmen.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) soll die Hilfe zur illegalen Einreise auch dann als Straftat gewertet werden können, wenn nämlich kein finanzieller Vorteil vorliegt und für die Einreise keine Genehmigung vorlag.

Seenotrettung: Künftig eine Straftat?

Die Völkerrechtlerin Nassim Madjidian aus dem Rechtsteam von Sea-Eye hält die Gefahr für "absolut real", etwa in Situationen wie in Italien, wo der frühere Innenminister Salvini zeitweise die Häfen schließen ließ. Rettungsschiffe mit schiffbrüchigen Flüchtlingen erklärten schließlich den Notstand und liefen nach teils zweiwöchigen Blockaden ohne Erlaubnis in Häfen ein. "Ein solches Verhalten könnte mit den geplanten Änderungen nun ausgerechnet von Deutschland aus geahndet werden", sagt Madjidian.

Sea Eye appelliert an den Bundestag

Der Sea-Eye-Vorsitzende Gordon Isler fordert, dass der Vorschlag verworfen wird. "Wir sind bestürzt, dass die Politik von Nancy Faeser nicht mehr von den Inhalten und Ideen ihres postfaschistischen, italienischen Kollegen unterschieden werden kann" erklärte er. Der vom Kabinett bereits verabschiedete Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag. Isler appelliert daher an die Abgeordneten des Bundestages, sich eindeutig für die zivile Seenotrettung zu positionieren. "Denn Gesetze werden abschließend nicht im Bundesinnenministerium diskutiert und verabschiedet, sondern vom Deutschen Bundestag", so Isler.

Konkret geht es um Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes, der das Einschleusen von Ausländern regelt und von der Ampel-Koalition angepasst werden soll. Isler sagte dazu, auch Reedereien könnten in rechtliche Unsicherheiten gebracht werden, da sie ebenfalls keinen finanziellen Vorteil dadurch hätten, Menschen in Seenot zu retten.

Bundesinnenministerium: Sorge unbegründet

Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums ist die Sorge vor einer Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung unbegründet. Ein Sprecher der Behörde teilte auf Nachfrage mit, es sei nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschenleben erfolgende Tätigkeit von privaten Seenotrettern künftig durch eine etwaige Strafbarkeit erschwert werden solle: "Derartige Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden."

Im Oktober war zudem bekannt geworden, dass das Auswärtige Amt auch in den nächsten Jahren eine finanzielle Unterstützung der Seenotrettung von Flüchtlingen im Mittelmeer plant. Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich von der Finanzierung distanziert.

Petition gestartet

Die Organisation Sea-Watch hat mittlerweile gemeinsam mit anderen Seenotrettern eine Online-Petition auf der Petitionsplattform WeAct der Bürgerbewegung Campact gestartet. Hier werden die Regierungsfraktionen des Bundestages aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. Zur Unterzeichnung rufen auch LeaveNoOneBehind, United4Rescue, SOS Humanity und die Seebrücke auf.

Zum Video: Diskussion um Migration - Streitthema Seenotrettung

quer vom 05.10.2023
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quer vom 05.10.2023

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