Auf diese Regelung hätten sich Staatsregierung und Bund geeinigt, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Sonntag in einer Mitteilung.
Unabhängig kann die bayerische Grenzpolizei nicht agieren, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Insbesondere dürfen die bayerischen Polizisten niemand an der Grenze zurückweisen und nach Österreich zurückschicken. Denn wenn "aufenthaltsrechtliche Maßnahmen" erforderlich sind, muss die bayerische Grenzpolizei "die weitere Sachbearbeitung unverzüglich an die Bundespolizei" abgeben, heißt es in Seehofers Mitteilung.
"Eine Zurückweisung kann damit nur durch die Bundespolizei erfolgen."
Seehofer erklärte:
"Das engagierte Zusammenwirken beider Polizeien wird zu einem Mehr an Sicherheit führen."
Die bayerischen Beamten sind bei der Grenzkontrolle demnach "eigenständig, nach Maßgabe der Bundespolizei".
Seehofer bestätigt Äußerungen Söders
Damit reagierte Seehofer auf Äußerungen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der gestern bei einem Bezirksparteitag des Oberpfälzer CSU-Bezirksverbands in Amberg die Einigung bekannt gegeben hatte. Weder die bayerische Staatskanzlei noch das bayerische Innenministerium wollten gestern die Einigung dem Bayerischen Rundfunk auf Anfrage bestätigen.
Grenzüberwachung: hoheitliche Aufgabe des Bundes
Der rechtliche Hintergrund: Die Überwachung der deutschen Außengrenze ist eine hoheitliche Aufgabe, für die der Bund zuständig ist. Bisher ist die bayerische Landespolizei ausschließlich in der so genannten Schleierfahndung tätig. Das ist im wesentlichen eine verstärkte polizeiliche Überwachung der Landkreise im Grenzgebiet.
Seehofer hatte Einigung bereits angekündigt
In der vergangenen Woche hatte es Medienberichte gegeben, dass das Bundesinnenministerium der von Söder wieder gegründeten bayerischen Grenzpolizei keine Kontrollen erlauben wolle. Seehofer und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatten dem widersprochen und eine baldige Einigung angekündigt.