Die Glasfront des Justizzentrums Augsburg
Bildrechte: dpa/picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand

Das Amtsgericht hat heute ein Mann zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil er einen anderen Mann geschlagen, getreten und bedroht haben soll.

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Schwere Körperverletzung: gemeinnützige Arbeit für Haupttäter

Fünf Männer sollen vor mehr als drei Jahren einen jungen Mann geschlagen, getreten und bedroht haben. Heute hat das Amtsgericht Augsburg den Haupttäter zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt - wegen schwerer Körperverletzung.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

72 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der Haupttäter im Fall der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung vor drei Jahren leisten. Das Augsburger Amtsgericht hat ihn heute dazu verurteilt, nachdem er gestanden hatte, einen jungen Mann im Park der Uniklinik beleidigt, bedroht und körperlich gefährlich verletzt zu haben.

Verfahren gegen Mittäter eingestellt

Gegen die vier Mittäter wurde das Verfahren eingestellt. Sie müssen aber ihre Taten in Gesprächen mit dem Jugendhilfeverein "Brücke e. V." aufarbeiten. Einerseits sei es schwierig gewesen, für die Tat vor drei Jahren jetzt noch Zeugen und Beweise zu finden, andererseits seien die vier seither nicht mehr auffällig gewesen, so das Gericht.

Brutaler Angriff in Augsburg

Die fünf Männer, die vor Gericht standen, waren zwischen 20 und 21 Jahre alt. Die Tat hatte sich im April vor drei Jahren ereignet. Laut Anklage beleidigten die Männer erst das Opfer, dann gingen sie auf den jungen Mann los, traten ihn gegen den Kopf und schlugen ihn ins Gesicht. Anschließend rangen sie ihn zu Boden und traten noch einmal gegen seinen Kopf.

Dem Haupttäter warf die Anklage vor, das Opfer mit einem Messer bedroht zu haben. Der Anklage zufolge stach er mit der Waffe in Richtung des Bauchs des Opfers. Der junge Mann konnte laut Anklage ausweichen und mit seinen Begleitern ins Krankenhausgebäude flüchten, während zwei Angreifer sie verfolgten und ihnen den Tod androhten. Das Opfer soll eine geschwollene Nase, Prellungen im Bereich des Oberkörpers sowie Wunden im Gesicht und am Oberkörper davongetragen haben.

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