Medienvertreter in einem Saal des Hofer Landgerichts.
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Die Zivilkammer des Landgerichts Hof hat die Schmerzensgeld-Klage von Peggys Mutter als unbegründet abgewiesen.

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Schmerzensgeld-Klage im Fall Peggy: Gericht weist Forderung ab

Ein Ex-Verdächtiger im Fall der über viele Jahre verschwundenen Peggy steht erneut vor Gericht. Die Mutter des damals neunjährigen Mädchens will von ihm Schmerzensgeld. Doch das Landgericht Hof hat die Forderung abgewiesen.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Nach gut einer Viertelstunde war der Termin an diesem Mittwochvormittag auch schon wieder vorbei. Die Zivilkammer des Landgerichts Hof hat die Schmerzensgeld-Klage der Mutter der vor 23 Jahren verschwundenen Peggy als unbegründet abgewiesen.

Tat nicht zweifelsfrei geklärt: Gericht weist Klage ab

Für das seelische Leid hatte Peggys Mutter Susanne Knobloch von einem ehemaligen Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Für jedes Jahr der damaligen Ungewissheit wollte sie 5.000 Euro. Über Jahre habe die Mutter mit Ungewissheit über das Schicksal ihres Kindes leben müssen. Erst 2016 wurden die sterblichen Überreste von Peggy zufällig von einem Pilzsammler in einem Waldstück in Thüringen entdeckt.

Heute entschied das Landgericht Hof allerdings: Es kann nicht zweifelsfrei geklärt werden, dass der ehemalige Verdächtige tatsächlich 2001 den Leichnam von Peggy in einem Waldstück vergraben habe. Dies hatte der heute 47-Jährige 2018 ausgesagt – dann das Geständnis aber widerrufen. Er habe diese Aussagen nur auf Druck der Polizei gemacht. Die Polizei bestritt dies zwar, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Auch aus Sicht der Kammer gibt es in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der damaligen Aussage des Mannes. Zudem gebe es Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage und den tatsächlichen Feststellungen, die dafür sprächen, dass Teile seiner Aussage nicht wahr seien, hieß es. Anders als in einem Strafverfahren musste die Klägerin in dem Zivilprozess selbst Beweise für ihre Forderungen vorlegen.

Klage könnte vor dem Oberlandesgericht Bamberg landen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwältin von Peggys Mutter hat nun vier Wochen Zeit, um zu prüfen, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt. Dann müsste der Fall nochmal vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelt werden.

Fall Peggy: Mädchen verschwindet 2001 spurlos

Der Fall Peggy zählt zu den aufsehenerregendsten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule in Lichtenberg bei Hof spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt. Für die Staatsanwaltschaft Bayreuth ist der Fall Peggy ist ein sogenannter Cold Case. Sie hat 2020 alle Ermittlungen rund um die mutmaßliche Tötung des Mädchens eingestellt. Im April 2021 folgte die Beisetzung der sterblichen Überreste des Mädchens an einem geheimen Ort.

Grabstein mit dem Foto eines Mädchens.
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Das Landgericht Hof hat eine Schmerzensgeld-Klage der Mutter der kleinen Peggy abgewiesen. Sie hatte 75.000 Euro gefordert.

Mit Material von dpa

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