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Brisante Recherchen zur Laboraffaire Schottdorf

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Schadenersatz für LKA-Beamten im Fall Schottdorf

Ein Beamter des Landeskriminalamts erhält vom Freistaat Bayern Schadenersatz. Der Beamte hatte sich gegen Ermittlungs- und Disziplinarverfahren gewehrt. Das Landgericht München gab ihm teilweise recht. Von Jochen Eichner

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Der Kriminalhauptkommissar hatte in der Sonderkommission zur sogenannten Schottdorf-Affäre gearbeitet. Dabei ging es um den Verdacht, der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf habe betrügerische Abrechnungen vorgelegt. Dieses Verfahren wurde 2009 eingestellt.

Ermittlungen wegen "Verfolgung Unschuldiger" und "Geheimnisverrat"

Im darauffolgenden Jahr ermittelte dann die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten: Er stand im Verdacht, ein Schriftstück falsch interpretiert zu haben, um dadurch einen Abrechnungsbetrug Schottdorfs zu beweisen. Zwei Verfahren wurden deshalb eingeleitet – und auch sein Dienstherr, das Landeskriminalamt, legte nach: Wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kam auch ein Disziplinarverfahren in Gang. Bis 2012 und 2013 dauerte es, bis diese Verfahren beendet wurden.

Zu lange, befand nun das Landgericht München: Schon seit 2010 habe es keine neuen Ermittlungshandlungen der Staatsanwaltschaft mehr gegeben. Deshalb hätte man die Verfahren gegen den Polizisten Ende 2010 einstellen können.

Hauptforderung des Beamten zurückgewiesen

Für den Beamten hatte die Nicht-Einstellung der Verfahren Folgen. Eine anstehende Beförderung wurde um fast eineinhalb Jahre verschoben. Dafür bekommt er nun Schadenersatz: Rund 3.000 Euro. Mit seiner Hauptforderung allerdings scheiterte der Polizist: Das Gericht befand, grundsätzlich sei die Einleitung der Ermittlungen gegen ihn vertretbar gewesen.