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Mountainbiker im Wald

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Radler-Prozess: Waldbesitzer verliert gegen Mountainbiker

Radler-Prozess: Waldbesitzer verliert gegen Mountainbiker

Mountainbiker sind vielen Landwirten, Förstern und Waldbesitzern ein Dorn im Auge. Nun musste ein Gericht urteilen. Dass das überhaupt möglich war, ist einer Nagelfalle geschuldet.

Ein Mountainbiker hat heute vom Aichacher Amtsgericht Recht bekommen. Der Mann war im Jahr 2016 in einem Waldstück bei Kühbach unterwegs, obwohl es der Waldbesitzer mit Hinweisschildern untersagt hatte.

Der Besitzer wollte deshalb eine Unterlassungserklärung von dem Mountainbiker. Der lehnt das ab und berief sich auf das sogenannte freie Betretungsrecht, das im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist.

"Da kann nichts geschädigt werden"

Nun entschied das Aichacher Amtsgericht, dass der Radler den Weg tatsächlich benutzen durfte, aber nur, weil dadurch keine konkreten Schäden des Waldbodens zu befürchten waren. Bei dem benutzten Weg handelt es sich um eine Zufahrt für Forst- und Erntefahrzeuge zur Waldbewirtschaftung, die auch aktuell noch genutzt wird.

Auch ein Schaden durch einen zusätzlichen Radler sei da ausgeschlossen gewesen, meinte der Richter. "Da kann einfach nichts geschädigt werden."

Der Streit um Mountainbiker auf Feldern und Wäldern gerät zunehmend in den Fokus. Viele Landwirte und Förster aus den Landkreisen entlang der Alpen sehen Mountainbiker ungern auf ihrem Gebiet. Mehrere Allgäuer CSU-Abgeordnete fordern deshalb vom Freistaat neue Regeln.

Natur und Tiere "unter Druck"

Im konkreten Fall kündigte der Kläger, ein Unternehmer, an, Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen zu wollen. Die Natur und die Tiere würden durch die zunehmende Zahl von Radfahrern immer mehr "unter Druck" gesetzt, sagte der Waldbesitzer. Er betonte, dass es ihm nicht darum gehe, den Menschen den Naturgenuss zu nehmen.

Nur durch Zufall hatte er den konkreten Namen des beklagten Radlers erfahren. Denn im Dezember 2016 fuhr der Mountainbiker in dem Privatwald in eine von einem unbekannten Fahrrad-Hasser vergrabene Nagelfalle. Durch seine Strafanzeige bei der Polizei wurde der Radler der Forstverwaltung bekannt.