Der 31-jährige Angeklagte (rechts) vor dem Münchner Landgericht
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Der 31-jährige Angeklagte (rechts) vor dem Münchner Landgericht

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Prozessauftakt: Betrug mit Corona-Soforthilfen in großem Ausmaß

Ein 31-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht München verantworten. Der gebürtige Gelsenkirchener soll unberechtigt mehr als 2,5 Millionen Euro Corona-Soforthilfen beantragt haben. Rund 70.000 Euro wurden ihm ausgezahlt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Landgericht München I beschäftigt sich mit einem besonders großen Fall eines mutmaßlichen Betrugs mit Corona-Soforthilfen. Am Vormittag des heutigen ersten Prozesstages las der Beschuldigte nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sichtbar nervös, teilweise stockend und mit zitternden Fingern einen ersten Teil seines - 35-seitigen - vorbereiteten Schriftsatzes vor.

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Angeklagter liest 35-seitigen Schriftsatz vor

Darin weist er die erhobenen Vorwürfe des Betrugs mit Corona-Soforthilfen größtenteils und mit umständlichen Ausschweifungen von sich. Es sei nur ein Teil des Tatbestands erfüllt, da nur drei Corona-Soforthilfen ausgezahlt worden seien, führte er beispielsweise aus. Deshalb bliebe es insgesamt auch nur beim Betrugsversuch und nicht bei einem "Betrug in großem Ausmaß", wie die Staatsanwaltschaft es formulierte, so der 31-Jährige.

Er äußerte außerdem seinen Unmut über gepfändete Wertgegenstände, unter anderem sei ihm eine Uhr seines Großvaters genommen worden, das verstoße, so der Angeklagte, gegen das Gesetz.

Immer wieder kam es zu längeren Vorlesepausen, in denen der Mann sichtlich Mühe hatte, den Faden zu behalten und den vorbereiteten Text flüssig vorzutragen. Bevor der vorsitzende Richter mit der Frage, ob es ihm gut gehe und ob er ein Glas Wasser benötige den Prozess unterbrochen hatte, verwies der Angeklagte noch mit zittriger, erhobener Stimme darauf, dass auch er ein Recht auf einen fairen Prozess habe. 

31-Jährige beklagt sich über Umstände seiner Festnahme

Nach der Mittagspause fuhr der Angeklagte fort, aus seinem umfangreichen Text zu verlesen. Darin beklagte er sich wiederholt über die Umstände seiner Festnahme. So sei beispielsweise beim Aufbrechen der Tür ein hoher Sachschaden entstanden. Nach etwa 20 Minuten unterbrach der vorsitzende Richter die Ausführungen mit der Bitte, sich konkret zum Betrug zu äußern, da die Vorwürfe dem Gericht bereits bekannt seien und außerdem nicht zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen würden.

Auf die konkrete Frage des Richters, ob er die Subventionsanträge nun gestellt habe, schwieg der Angeklagte etwa eine Minute lang. Erst nach einem Hinweis des Richters, dass diese Frage eigentlich ganz einfach mit Ja oder Nein zu beantworten sei, äußerte sich der Angeklagte wieder - indem er weiter unbeirrt mit seinem Text fortfuhr.

Beschuldigter rügt Zuständigkeit des Landgerichts

Der 31-jährige gebürtige Gelsenkirchener beantragte darin weiter, die Klage abzuweisen. Er verwies dabei auf seine durch Corona existenzgefährdete Situation. Außerdem erklärte er, dass er die Zuständigkeit des Landgerichts rüge. Seiner Meinung nach müsste das Landgericht Dortmund den Prozess führen, da er in Deutschland zuletzt in Haltern am See (Nordrhein-Westfalen) wohnhaft gewesen sei. Diese Rüge ergebe sich, so warf sein Anwalt erklärend ein, aus den bereits vorgelesenen 23 Seiten. Das Gericht solle dies prüfen.

Viele Vorwürfe, aber keine Antwort auf konkrete Frage nach Subventionsbetrug

Auf die erneute Frage des Richters, ob er die Soforthilfe-Subventionsanträge nun gestellt habe oder nicht, wollte sich der Angeklagte vorerst nicht äußern. Unstrittig seien nur die drei Geldbeträge von insgesamt fast 70.000 Euro, die nachweislich auf sein Konto eingegangen seien, so der 31-Jährige. Erst sagte er, dass er das Geld nur weitervermittelt hätte wollen, an Betriebe, die wie er von der Pandemie in ihrer Existenz bedroht seien.

Später sagte er, das bereits eingegangene Geld wollte er in sein Musikunternehmen investieren, das jedoch laut Gericht bereits seit 2017 aus dem Handelsregister gelöscht ist.  Auch die Frage nach den diversen Ausweiskopien, mit denen er die Subventionsanträge gestellt haben soll, wollte der Angeklagte nicht beantworten. 

Nacktbild der Freundin weg: 1,7 Millionen Euro Schadenersatz gefordert

Stattdessen forderte der Beschuldigte 1,7 Millionen Euro Schadenersatz, da ihm viele Gegenstände mit hohem immateriellen Wert, wie beispielsweise ein Nacktbild seiner Freundin, enteignet worden seien.

Der Prozess wird am Donnerstag (14. Januar) fortgesetzt. 

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