Nahe dieser Stelle am Weidener Flutkanal ist der 22-Jährige ertrunken.
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Nahe dieser Stelle am Weidener Flutkanal ist der 22-Jährige ertrunken.

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Prozess um Tod im Flutkanal: Staatsanwalt fordert Haftstrafen

Prozess um Tod im Flutkanal: Staatsanwalt fordert Haftstrafen

Nach einem weiteren langen Prozesstag ist die Beweisaufnahme im Prozess um den Tod eines 22-Jährigen im Weidener Flutkanal geschlossen worden. Anschließend verlangte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen für die drei Angeklagten.

Im sogenannten "Flutkanal-Prozess" am Landgericht Weiden um den Tod eines 22 Jahre alten Mannes ist die Beweisaufnahme geschlossen und ein erstes Plädoyer gehalten worden.

Zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung

Wie das Gericht nach Abschluss des Verhandlungstages mitteilte, legte die Verteidigung, nachdem die Kammer zunächst 14 Beweisanträge zurückgewiesen hatte, noch weitere Anträge vor, deren Behandlung bis zum späten Nachmittag dauerte. Erst um 17.15 Uhr wurde die Beweisaufnahme beendet.

Haftstrafen wegen Aussetzung mit Todesfolge verlangt

Anschließend hielt der Vertreter der Staatsanwaltschaft sein Plädoyer. Darin forderte er eine Verurteilung der drei Angeklagten wegen Aussetzung mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren, fünf Jahren und viereinhalb Jahren. Einen Tötungsvorsatz sah er nicht als nachgewiesen an.

Auch Prozesstermin vor Ort

Die Angeklagten, zwei junge Männer und eine Frau, sollen im September 2020 ihrem 22 Jahre alten Freund nicht geholfen haben, als dieser stark betrunken in den Flutkanal in Weiden stürzte und ertrank. Im Verlauf des Prozesses wurden unter anderem Handyvideos gesichtet mit Videoschnipseln, auf denen zu sehen ist, wie der 22-Jährige ins Wasser stürzt und untergeht. Zudem waren sämtliche Prozessbeteiligte vor Ort am Flutkanal und haben sich den Tatort angesehen.

Die Angeklagten sagten im Lauf des Prozesses sinngemäß aus, sie hätten den Ernst der Lage damals nicht erkannt und deshalb nicht geholfen.

Weitere Plädoyers im August

Die Verhandlung wird am 5. August fortgesetzt. Dann sind die Plädoyers des Vertreters der Nebenklage und eines Teils der Verteidiger vorgesehen. Weitere Plädoyers sollen am 13. August folgen. Ob an diesem Tag auch ein Urteil fällt, ist derzeit offen.

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