Die Angeklagte mit ihrem Anwalt am Landgericht Augsburg
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Falsche Krankenschwester vor Gericht

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Prozess in Augsburg: Falsche Krankenschwester bereut

Im Prozess um den Tod eines Patienten im Krankenhaus Schwabmünchen hat der Anwalt der Angeklagten eine Stellungnahme verlesen. Die 42-Jährige soll sich fälschlicherweise als Intensivkrankenschwester ausgegeben haben. Was dann geschah, tue ihr leid.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Vorwürfe sind massiv. Die Frau muss sich wegen Urkundenfälschung, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung verantworten. In ihrer Stellungnahme nun beteuert die Frau, wie sehr ihr alles leidtue. Dass ein Patient gestorben sei und, dass sie Urkunden gefälscht habe, um sich eine Stelle als Intensivkrankenschwester zu erschleichen. Während der umfangreichen Ausführungen ihres Anwalts hört die Angeklagte mit gesenktem Kopf zu und wirkt sichtlich mitgenommen. Sie trägt ihr Haar zu einem Pferdeschwanz gebunden, hat ein Glitzerpiercing in der Wange. Sie wirkt jünger als ihre 42 Jahre. Angefangen habe alles mit einer kleinen Verlegenheitslüge.

Irgendwann wurden die Lügen zur Normalität

Damit gab sie den ersten Vorwurf der Anklage zu, Urkunden für ihre Weiterbildung als Intensivkrankenschwester gefälscht und bei Bewerbungen verwendet zu haben. So wie die Angeklagte es schilderte, ist sie in ein Netz aus Lügen geraten. Sie habe den Druck ihrer Eltern verspürt, sich beruflich weiterzubilden. Gemündet habe es schließlich in der Urkundenfälschung.

Trotz ständiger Gewissensbisse seien die Lügen, so die Angeklagte, irgendwann zur Normalität geworden und sie sei mit den gefälschten Unterlagen immer davongekommen. Sie habe versucht, sich ihr Wissen online und aus Fachbüchern anzueignen. Im Nachhinein sei ihr bewusst, dass das "Überheblichkeit und völlige Selbstüberschätzung" gewesen sei. Als alleinerziehende Mutter habe sie zudem finanzielle Probleme gehabt, die sie damit beheben wollte.

Wollte die falsche Krankenschwester Fehler vertuschen?

Entgegen der Anklage habe sie aber nicht versucht, ihren Fehler zu vertuschen und demnach auch keinen versuchten Mord begangen. Ganz im Gegenteil, sie sei davon ausgegangen, den Patienten gut versorgt zu haben und habe am Ende ihrer Schicht sogar eine Blutprobe des Patienten ans Labor gegeben. Das, so stelle ihr Anwalt fest, hätte sie nicht getan, wenn sie versucht hätte, ein Verbrechen zu vertuschen.

Sie erläuterte während der Stellungnahme, während der Schicht extrem überfordert gewesen zu sein, da sie parallel noch einen weiteren schwerkranken Patienten versorgt habe. Auf den Vorwurf der Anklage, sie habe die Eintragungen des Zuckerwertes in der Patientenakte geändert und den zuständigen Arzt nicht informiert, ging sie nicht ein. Sie habe erst nach ihrer Schicht erfahren, dass sich der Patient in einem schlechten Zustand befand. Sie könne sich die Überdosierung nicht erklären.

Intensivkrankenschwester - trotz eines langen Vorstrafenregisters

Wie das Gericht heute deutlich machte, hat die Angeklagte aber bereits ein langes Vorstrafenregister. Seit 2004 gibt es bereits 16 Eintragungen wegen diverser Vergehen in unterschiedlichen Bundesländern. Verurteilt wurde sie daher bislang schon mehrmals wegen Betrugs, Diebstahls und Unterschlagung. Für Prozessbeobachter stellte sich die Frage, wie sie mit ihren 16 Eintragungen im Vorstrafenregister trotzdem an ihren Job als Intensivkrankenschwester kommen konnte.

Im Gericht waren außerdem drei Sachverständige, eine Expertin der Rechtsmedizin in München, eine toxikologische Expertin und eine psychiatrische Gutachterin für Frauenforensik. Sie werden den Prozess begleiten bis zum Urteil. Das könnte bereits am 17. Mai gesprochen werden.

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