Fußballstar Jérôme Boateng im Gerichtssaal
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Jérôme Boateng war wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden.

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Prozess gegen Boateng: Widersprüchliche Aussagen von Freunden

Zwei Zeugen - zwei unterschiedliche Aussagen: Im Verfahren gegen Fußballprofi Boateng wegen des Vorwurfs der Körperverletzung hat ein Freund sich auf die Seite des Sportlers gestellt. Zuvor äußerte sich eine Zeugin, die das anders sieht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Im Berufungsverfahren gegen den Fußballer Jérôme Boateng vor dem Landgericht München haben heute weitere Zeugen ausgesagt. Boateng soll in einem gemeinsamen Karibikurlaub 2018 seine Ex-Freundin geschlagen und bespuckt haben. Während eine Zeugin diese Vorwürfe heute im Großen und Ganzen bestätigte, sagte ein Freund des Fußballers zu dessen Gunsten aus.

Boatengs Freund: Keine Verletzungen bemerkt

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sowas macht, ich kenne ihn schon so lange", so der Freund im Gerichtssaal. Er habe nur eine Streiterei zwischen Boateng und dessen Ex-Freundin beobachtet, sie hätten sich gegenseitig angeschrien und sich Affären vorgeworfen. Er sei zwar nicht den ganzen fraglichen Abend über mit den beiden zusammen gewesen, habe aber bei der Ex-Freundin Boatengs keinerlei Verletzungen gesehen, auch am nächsten Tag nicht. "Kein geschwollenes oder blaues Auge, absolut nichts. Daran würde ich mich erinnern", so der Mann weiter. Die Ex-Freundin lüge.

Die Staatsanwältin warf dem Zeugen indirekt vor, sich mit dem Fußballer abgesprochen zu haben und hielt ihm widersprüchliche Aussagen vor.

Zeugin bestätigt Gewaltübergriffe von Boateng

Eine damalige Freundin der Ex-Lebensgefährtin bestätigte zuvor vor Gericht jedoch die Gewalt-Version. Auch sie war bei dem Karibikurlaub dabei. Laut eigener Aussage hatte sie damals beobachtet, wie Jérôme Boateng die Mutter seiner Kinder angriff. Demnach soll der Profi-Fußballer ein Windlicht in Richtung seiner Ex-Freundin gekickt und eine Kühltasche mit Getränken nach ihr geworfen haben. Danach habe Boateng seine Ex-Lebensgefährtin angespuckt und mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, so die Zeugin.

Allerdings offenbarten sich bei der Freundin der ehemaligen Boateng-Lebensgefährtin immer wieder Erinnerungslücken. Sie hatte Probleme, sich genau an den Vorfall vor rund vier Jahren zu erinnern.

Vorfall vor dem Gerichtsgebäude

Die Zeugin war sichtlich nervös und brach während ihrer Aussage in Tränen aus. Sie berichtete von einem Vorfall vor dem Gerichtsgebäude und sprach davon, Angst zu haben. Als sie ins Gericht ging, sei sie von Männern gefilmt worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden diese überprüft: Es waren die Bodyguards des Fußballers. Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen, um die Personalien der beiden stämmigen Männer aufzunehmen.

Boatengs Anwälte betonten nach der Feststellung der Personalien, dass ein "Sicherheitsdienst, der Herrn Boateng gestern auch schon betreut hat", lediglich "das Umfeld eruiert" habe, um "die Sicherheitslage Boatengs" bewerten zu können. Es habe sich um eine reine "Objektabklärung" gehandelt und die Zeugin sei nicht gezielt und auch nur von hinten gefilmt worden.

Boateng weiterhin gegen Einigung

Einen Vorschlag an die Prozessparteien, die Berufung weitgehend zurückzunehmen und nur noch über die Höhe der Strafe zu verhandeln hatte der Fußball-Weltmeister von 2014 schon zu Prozessbeginn am Donnerstag abgelehnt. Er könne dies "mit seinem Gewissen nicht vereinbaren" und dem Vorschlag auch aus Verantwortung seinen Töchtern gegenüber nicht zustimmen.

Das Angebot habe weiter Bestand, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag in der Verhandlung und fragte, ob der 34-Jährige noch mal über den Vorschlag geschlafen und nachgedacht habe. "Nur geschlafen", sagte sein Anwalt – eine Einigung komme für Boateng nicht infrage.

Termin für Urteilsverkündung unklar

Der Berufungsprozess wird am 2. November fortgesetzt. Dann sollen unter anderem von der Verteidigung eingebrachte Chatprotokolle verlesen und Videos aus dem Urlaub vorgespielt werden. Zwei Rechtsmediziner sollen sich außerdem zu den mutmaßlich von Boateng verursachten Verletzungen der Ex-Freundin äußern. Ob beim nächsten Termin schon mit den Plädoyers begonnen werden kann, ist noch unklar. Ebenso, wann ein Urteil fällt.

Erstes Urteil: 1,8 Millionen Euro Geldstrafe

Das Amtsgericht hatte den Fußballer im vergangenen Jahr in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass der langjährige Nationalspieler, der heute bei Olympique Lyon unter Vertrag steht, seiner Ex-Freundin während eines gemeinsamen Urlaubs im Jahr 2018 ins Gesicht schlug. Weil Boateng, der die Vorwürfe bestreitet, die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage Berufung eingelegt haben, kam es zur erneuten Verhandlung.

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