Das Landgericht München I verkündet heute die Entscheidung im Streit um Online-Tischreservierungen für das Münchner Oktoberfest. Solche Reservierungen bietet etwa eine Eventagentur mit Sitz in München und Chemnitz für viel Geld an. Sie wurde deshalb von der Wirtin der Ochsenbraterei verklagt.
Vierstellige Summen für einen Wiesntisch
Wer bei den Wiesnwirten reserviert, muss Gutscheine für Bier und Brotzeit erwerben und sonst nichts bezahlen. In der Ochsenbraterei werden da maximal 400 Euro für einen Zehn-Personen-Tisch fällig. Internetportale wie die beklagte Eventagentur kaufen solche Reservierungen auf und verkaufen sie an ihre Kunden weiter – für ein Vielfaches.
Wirtin: Weiterverkäufe "nicht erlaubt" und "irreführend"
Auch für 2022 stehen schon wieder Angebote auf der Website, obwohl noch nicht einmal sicher ist, ob das Oktoberfest wirklich stattfinden kann. Unabhängig davon seien solche Weiterverkäufe nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht erlaubt, und sie seien deshalb auch irreführend, sagt Wirtin Antje Schneider von der Ochsenbraterei. Denn tatsächlich hätten die Kunden trotz Bezahlung keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung.
Eventagentur verweist auf BGH-Urteil
Fliege so ein Handel auf, werde storniert, betont auch Wirte-Sprecher Peter Inselkammer. Dann hätten die Online-Kunden viel bezahlt und trotzdem keinen Tisch. Die Eventagentur hält die allgemeinen Geschäftsbedingungen dagegen für unwirksam. Außerdem verweist sie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Bundesliga-Tickets auf dem sogenannten Zweitmarkt weiterverkauft werden dürften.
Ähnliche Fälle: Sieg für FC Bayern, Niederlage für Oberammergau
Auch in anderen Fällen waren Weiterverkäufe schon Gegenstand von Gerichtsverfahren – mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen: Der FC Bayern hat einen Ticketstreit am Landgericht München gewonnen. Eine Niederlage erlitt dagegen Oberammergau 2019. Es ging dabei um Premierenkarten für die Passionsspiele. Damals entschied das Oberlandesgericht München, dass die Ehrengäste ihre Plätze sehr wohl über eine Plattform anbieten dürfen, wenn sie selbst nicht kommen wollen oder können.
Unabhängig davon, wie die Entscheidung in Sachen Wiesn-Tische ausfällt: Das letzte Wort ist womöglich noch nicht gesprochen. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die Angelegenheit noch weitere Instanzen beschäftigen wird.
Mit Material von dpa
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