Flugzeug in der Luft zwischen Stacheldraht.
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Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die Stadt Nürnberg: Sie will eine Iranerin abschieben, die verheiratet und getauft ist.

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Nürnberg will verheiratete Christin in den Iran abschieben

Das Nürnberger Ausländeramt will eine mit einem anerkannten Flüchtling verheiratete Iranerin abschieben. Der Flüchtlingsrat hält das für gesetzeswidrig. Die Betroffene hat noch am Flughafen versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die Nürnberger Ausländerbehörde plant die Abschiebung einer verheirateten Iranerin. Während der Bayerische Flüchtlingsrat dies in einer Mitteilung als "grundgesetzwidrig" wertet, bezeichnet Nürnbergs Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch diesen Vorwurf im BR-Interview als "Skandalisierung".

Flüchtlingsrat: Ehe steht unter besonderem Schutz des Staates

Wie der Bayerische Flüchtlingsrat berichtet, stand die Polizei am 16. Juni bei der Iranerin Leyla Z. und ihrem Mann Navid S. in der Wohnung, um die Ehefrau zum Flughafen mitzunehmen. Mit dem Flugzeug sollte sie von München aus in den Iran abgeschoben werden – und das, obwohl Navid S. ein anerkannter Flüchtling sei und die Ehe mit ihm Leyla Z. besondere Bleiberechte geben sollte, so der Flüchtlingsrat. Die Ehe stehe schließlich unter besonderem Schutz des Staates. Die Abschiebung scheitert zwar zunächst, aber die Stadt Nürnberg hält trotzdem an ihr fest.

Iranerin Leyla Z. lässt sich 2019 taufen

Das Paar hatte sich in Deutschland in einer Kirchengemeinde kennengelernt. Beide sind Konvertiten, vom Islam zum Christentum übergetreten. Deshalb drohe ihnen im Iran sowohl Strafverfolgung als auch gesellschaftlicher Ausschluss. Leyla Z. habe sich im Mai 2019 taufen lassen, ihr Asylantrag sei aber abgelehnt worden, obwohl sie aktiv am Gemeindeleben teilnehme, so der Flüchtlingsrat. Sollte sie abgeschoben werden, würde das eine grundgesetzwidrige Trennung des Ehepaares auf unbestimmte Zeit bedeuten.

Nürnbergs Stadtrechtsdirektor: Durch Heirat nicht automatisch Aufenthaltserlaubnis

Diesen Vorwurf weist Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch vehement zurück und bezeichnet ihn als "Skandalisierung". "Eine Heirat zieht nicht automatisch eine Aufenthaltserlaubnis nach sich", so Kuch im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk. Laut Gesetz dürfe die Aufenthaltserlaubnis vor einer Ausreise nicht erteilt werden. Kuch verweist dabei auf Paragraf 10, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Seine Behörde habe Leyla Z. zudem angeboten, den Prozess des Visumsverfahrens zu begleiten. Das sei aber durch ihre Anwältin abgelehnt worden.

Anwältin kritisiert: Aufenthaltserlaubnis auch ohne Visum möglich

Die Anwältin kritisiert das Vorgehen der Nürnberger Ausländerbehörde. Die Stadt verlange von Leyla Z. die Ausreise in den Iran, damit sie anschließend mit einem Visum im Rahmen der Familienzusammenführung wieder einreisen könne. Laut der Anwältin gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis ohne Visumverfahren zu erteilen, um eine besondere Härte zu verhindern. Sowohl die Anwältin, als auch der Flüchtlingsrat kritisieren diese Entscheidung auch im Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Nürnberger Stadtrechtsdirektor: Abschiebung ist rechtskräftig

Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch aber beruft sich auf die Rechtskräftigkeit der Abschiebung. Auch das Scheitern der Abschiebung habe grundsätzlich an der rechtlichen Situation nichts geändert. Nach Darstellung des Flüchtlingsrats war die Abschiebung am Flughafen München abgebrochen worden, weil Leyla Z. versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Zurzeit befindet sie sich in ärztlicher Behandlung, Polizisten würden ihre Zimmertür bewachen, so der Flüchtlingsrat.

Nürnberger Ausländerbehörde immer wieder in der Kritik

Die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg stand in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik. Flüchtlingshelfer beklagten wiederholt die rigide Haltung des Amtes und ihres Leiters Olaf Kuch. Zuletzt war die kranke Äthiopierin Mimi T. aus Nürnberg abgeschoben worden, obwohl ein Gutachten davor warnte, dass die Frau selbstmordgefährdet sei. Auch Sicht des Stadtrechtsdirektors genügte das Gutachten aber nicht den Anforderungen.

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