Landgericht Würzburg

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Notorischer Exhibitionist muss nicht in geschlossene Abteilung

Das Landgericht Würzburg hat einen notorischen Exhibitionisten aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuletzt war der 49-Jährige 2015 straffällig geworden, als er in einem Zug onanierte.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Ein notorischer Exhibitionist aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld ist vom Landgericht Würzburg zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung ist allerdings vom Tisch. Der Mann war bereits vom Amtsgericht zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei einer Berufungsverhandlung im November 2017 vor dem Landgericht hatte ein Gutachter eine Wiederholungsgefahr bei dem 49-Jährigen bejaht. Nun kam das Landgericht aber zu der Einschätzung, dass die Voraussetzung für die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung nicht vorliegen.

Tat im Regionalzug gestanden

Zuletzt war der 49 Jahre alter Frührentner im Februar 2015 straffällig geworden. Damals hatte er sich in einem Regionalzug von Würzburg Richtung Schweinfurt einem 14 Jahre alten Mädchen gegenüber gesetzt und sein Smartphone auf dem Tisch dazwischen platziert. Während das Smartphone Bilder nackter Frauen zeigte, fing er unter dem Tisch an, sein freigelegtes Geschlechtsteil zu bearbeiten - gut sichtbar für die 14-Jährige. Der Mann hatte diese Tat laut Gericht gestanden.