Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.
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Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.

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Neue Corona-Regeln in Bayern: Das gilt ab Montag

Ab Montag gelten zusätzliche Einschränkungen für die Menschen in Bayern. Was ab dem 11. Januar auf die Bürger zukommt, haben wir hier zusammengefasst.

Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst 31. Januar 2021 verlängert. Aber es gibt auch einige Änderungen. Diese neu dazugekommenen Maßnahmen gelten ab Montag, dem 11. Januar.

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Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Das gilt auch für Kinder.

In Sachen Kinderbetreuung gibt es dabei aber eine Ausnahme. Familien und Nachbarn können die Kinderbetreuung ab Montag folgendermaßen organisieren: Es sind dann feste "Kontaktfamilien" möglich. Das heißt, dass Kinder (unter 14 Jahren) einer Familie regelmäßig zu einer fest gewählten weiteren Familie gebracht werden dürfen.

Bewegungseinschränkungen

Menschen aus Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern dürfen sich nur noch innerhalb eines Radius' von 15 Kilometern um ihre Gemeindegrenze bewegen. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen - touristische Tagesausflüge zählen nicht dazu. Das Einkaufen, der Besuch von Verwandten und Lebenspartnern sowie der Arbeitsweg sind von der 15-Kilometer-Regel nicht betroffen.

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Die Bewegungseinschränkung für Bürger in Landkreisen und Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 200 gilt ab dem 11. Januar.

Lockerung beim Thema Einkaufen

Click & Collect, also das Abholen zuvor bestellter Waren im Einzelhandel, sind ab Montag auch in Bayern erlaubt. Unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken, dürfen sogenannte Click-and-collect- oder Call-and-collect-Leistungen – das heißt die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – angeboten werden.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen – es gibt Notbetreuung

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für alle Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.

Die Schulen bleiben geschlossen, bis 31. Januar gibt es keinen Präsenzunterricht. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten.

Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt, wie es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 6. Januar heißt. Die Weihnachtsferien werden nicht verlängert, dafür werden aber die Faschingsferien gestrichen, um ausgefallenen Unterricht wieder aufzuholen.

Home-Office – es bleibt beim Appell

Die Staatsregierung appelliert erneut an die Arbeitgeber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Homeoffice soll grundsätzlich entsprochen werden.

Ab Montag neu: Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ("to go"). Der Verzehr von Speisen vor Ort ist untersagt.

Reiserückkehrer: Weiterhin Zwei-Test-Strategie

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland gilt weiterhin die Zwei-Test-Strategie: Bei der Einreise muss ein Corona-Test vorgelegt werden. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich.

Im Übrigen weist der bayerische Ministerrat in der Pressemitteilung vom 6. Januar noch einmal darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden seien und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten bestehe.

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Nächtliche Ausgangssperre gilt weiter

Die nächtliche Ausgangssperre gilt weiterhin für ganz Bayern. Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. In dieser Zeit darf man sich nur aus streng festgelegten Gründen draußen aufhalten: wegen medizinischer Notfälle, der beruflichen Tätigkeit, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren oder "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".

Basis dieses Artikels ist eine Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 6. Januar.

Ministerpräsident Markus Söder erklärt in der Rundschau die Umsetzung der Corona-Beschlüsse in Bayern.
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