Ein Gärtner liegt auf einer Wiese, um ihn herum sammeln sich seine Arbeitsutensilien (Symbolbild).
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Ein Gärtner liegt auf einer Wiese, um ihn herum sammeln sich seine Arbeitsutensilien (Symbolbild).

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Nackter Gärtner stört Nachbarn: Wann FKK im Garten erlaubt ist

Was tun, wenn nebenan eine oder einer nackt im Garten werkelt? Hinschauen, wegschauen? In Siegsdorf bei Traunstein rief ein Nachbar direkt die Polizei zu Hilfe. Ein Rechtsanwalt erklärt, wann Nacktheit im Garten ein Problem werden kann.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Anblick seines nackten Nachbarn im oberbayerischen Siegsdorf bei Traunstein hat einen Mann derart gestört, dass er an Pfingstmontag die Polizei rief. Diese traf tatsächlich auf einen völlig entblößt arbeitenden Gärtner auf seinem eigenen Grundstück.

Polizei kommt, "einsichtiger Gärtner" zieht sich an

"Der einsichtige Gärtner kleidete sich noch vor den Augen der Beamten an", heißt es in der Mitteilung der Polizei. Und weiter: "Der Mitteiler zeigte sich damit auch zufrieden, blieb ihm doch der aus seiner Sicht etwas zu freizügige Anblick seines Nachbarn ab sofort erspart."

Nackter Mann fühlt sich in seinem Garten unbeobachtet

Die Ermittler betonten in ihrer Mitteilung, dass der nackte Gärtner sich seiner Außenwirkung überhaupt nicht bewusst war. Laut Polizei "wähnte er sich in seinem eigenen Garten geschützt vor fremden Einblicken".

FKK im Garten grundsätzlich erlaubt

Grundsätzlich ist es nicht verboten, im eigenen Garten nackt zu sein, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von Anwaltauskunft.de. Sind Garten oder Balkon aber frei einsehbar und fühlen sich Nachbarn gestört, sieht es anders aus. Dann gilt das FKK-Vergnügen auf einem Grund als "Belästigung der Allgemeinheit" und damit als Ordnungswidrigkeit. Bei einer Anzeige droht ein Bußgeld zwischen fünf und 1.000 Euro, so Walentowski.

Mieter müssen vorsichtig sein

Heikler ist die Angelegenheit für Mieter: Fühlen sich andere Hausbewohner durch Nacktheit im gemeinsamen Garten gestört, kann das unter Umständen ein Kündigungsgrund sein. In der Praxis sei das aber eher unwahrscheinlich, erklärt Swen Walentowski.

Polizei: Viele unnötige Anrufe

In der Polizeiinspektion Traunstein waren Beschwerden über nackte Nachbarn bisher nicht vorgekommen. Der diensthabende Wachtmeister erklärt sich den kuriosen Fall in Siegsdorf mit der gesunkenen Hemmschwelle, bei der Polizei anzurufen. Gerade in den vergangenen Jahren würden sich immer mehr Menschen wegen Kleinigkeiten bei der Polizei melden – ein Anrufer beschwerte sich zum Beispiel darüber, dass der Nachbar seine Katze füttere.

Mit Informationen von dpa.

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