Schriftzug auf der Alten Pinakothek
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Peter Kneffel

Nach einer Klebe-Aktion in der Alten Pinakothek hat das Amtsgericht München drei Aktivisten der "Letzten Generation" zu Geldstrafen verurteilt.

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Klebeattacke auf Rubens-Gemälde: Klimaaktivisten verurteilt

Nach einer Klebeaktion in der Alten Pinakothek hat das Amtsgericht München drei Aktivisten der "Letzten Generation" zu Geldstrafen verurteilt. Nach eigener Aussage wollten diese gegen die "Untätigkeit der Politik" demonstrieren.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Im August 2022 hatten sich zwei Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" in der Alten Pinakothek in München am wertvollen vergoldeten Rahmen des Bildes "Der Bethlehemitische Kindermord" von Peter Paul Rubens (1577-1640) festgeklebt, ein dritter hatte die Aktion gefilmt. Nun steht fest: Die Männer im Alter von 24 bis 60 Jahren müssen eine Geldstrafe zahlen: jeweils 2.400 Euro. Die Summe errechnet sich durch 160 Tagessätze à 15 Euro.

  • Zum Artikel: "Klimaaktivisten: Wer sie sind – und was sie antreibt"

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Das Münchner Amtsgericht lastet ihnen gemeinschädliche Sachbeschädigung an. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von je sechs Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und dies unter anderem mit einem Notstand in der Klimakrise begründet.

Die Richterin bejahte eine Notstandslage. Die Klimakrise stelle eine gegenwärtige Gefahr dar. Es gebe aber nicht mal ansatzweise einen Zusammenhang zwischen dem Klimaschutz und der Beschädigung des Rahmens. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ein Mann kündigte bereits an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Angeklagte verteidigen ihre Aktion

Im Prozess hatten die Anklagten ihre Aktion mehrfach verteidigt. Man müsse angesichts des drohenden Klimanotstands und der Tatsache, dass das Engagement von Klimaschützern bislang wenig Erfolg zeige, Protestformen wählen, "die nicht ignorierbar" seien, betonte etwa ein 25-jähriger Regensburger.

Er und seine zwei Mitstreiter räumten aber auch "Planungsfehler" und "Fehler bei der Ausführung" ein. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass der Rahmen einen künstlerischen Wert habe. "Wir wollen keine Kunst zerstören, wir wollen keine Terroristen sein", sagte der 25-Jährige, der sich mit der Hand festgeklebt hatte. Dass es der "Bethlehemitische Kinderraub" war, geschah wohl bewusst. Die Darstellung von Babys, die aus den Armen ihrer Mütter geraubt und ermordet werden, stehe für den Zukunftsraub der Jugend, die Politik fahre alles gegen die Wand, sagte der 60 Jahre alte Angeklagte, der mit den Fingerspitzen am Bild klebte.

Schäden für Laien nicht mehr zu erkennen

Mit bloßem Auge lassen sich die Schäden an dem Rahmen des Gemäldes für Laien übrigens nicht mehr erkennen. Eine Restauratorin sagte vor Gericht als Zeugin aus. Sie war nach der Klebeattacke mit einem "Notfallkoffer", der aufgrund ähnlicher Aktionen in anderen Städten bereitstand, in die Alte Pinakothek gerufen wurden und hatte mit einer Kollegin den Klebstoff mit Aceton, einem Pinsel, Wattestäbchen und kleinen Pipetten "Millimeter für Millimeter" bearbeitet, um die Hände der Aktivisten vom Rahmen zu lösen. Danach habe sie die Klebereste vom Rahmen entfernt und die beschädigten Stellen mit Aqarellfarbe retouchiert.

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