Ein mutmaßlicher "Reichsbürger" muss sich am Landgericht Regensburg wegen Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt verantworten
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Ein mutmaßlicher "Reichsbürger" muss sich am Landgericht Regensburg wegen Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt verantworten

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Mutmaßlicher "Reichsbürger" wieder vor Gericht: Unterschlagung

Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe einbehalten: Das wird dem Geschäftsführer eines Pflegedienstes in der Oberpfalz vorgeworfen. Jetzt steht er vor dem Landgericht Regensburg. Er soll Verbindungen zur "Reichsbürger"-Szene haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Ein 63-jähriger Pflegedienstbetreiber muss sich seit heute Vormittag vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Er soll bei seinen osteuropäischen Pflegekräften die Rufbereitschaft nicht ordnungsgemäß abgerechnet haben. Den Sozialversicherungen soll so ein Schaden von über einer Million Euro entstanden sein.

Nähe zur "Reichsbürgerszene"?

Der Angeklagte steht im Verdacht zur sogenannten Reichsbürgerszene zu gehören. Deshalb hat der Prozess am Landgericht am Mittwoch mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Zuschauer mussten ihre Handys abgeben, Taschen wurden mehrfach durchsucht.

Vorwurf: Sozialversicherungsleistungen nicht bezahlt

Der Angeklagte aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab führte laut Staatsanwaltschaft einen 24-Stunden-Pflegedienst. Seine osteuropäischen Mitarbeiter wohnten bei den Patienten. Jeweils monatlich wechselten sich zwei Pflegekräfte ab. Der Angeklagte soll sie aber 2015 und 2016 nur für wenige Stunden am Tag bezahlt haben. Bei der früheren Pflegestufe eins seien es 1,5 Stunden pro Tag gewesen, bestätigte eine frühere Mitarbeiterin. Bei der damaligen Pflegestufe drei seien fünf Stunden pro Tag berechnet worden. Außerhalb dieser Stunden sollen die Pflegekräfte allerdings in Bereitschaft gewesen sein, zum Beispiel auch nachts. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Mitarbeiterinnen dafür nicht vergütet worden sein.

Schaden von einer Million Euro

Da somit auch zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, soll den Sozialkassen ein Gesamtschaden von mehr als einer Million Euro entstanden sein. Der Anwalt des Angeklagten verteidigte heute das Vorgehen. Das Pflegekonzept des Angeklagten sei für Pflegepersonal und Patienten gleichermaßen attraktiv gewesen. So hätten sich die Patienten anders als bei einem ambulanten Dienst nur an zwei monatlich wechselnde Pflegerinnen gewöhnen müssen.

Angeklagter ging von gesetzeskonformen Abrechnungen aus

Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass die Abrechnung gesetzeskonform sei. Prüfungen, beispielsweise des Zolls, hätten keine Beanstandungen ergeben. Für die Verhandlung am Landgericht sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich erst Ende April fallen.

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