Die Beweislage sei so erdrückend, dass es nicht den Hauch eines Zweifels an der Täterschaft des Angeklagten gebe, sagte die Vorsitzende der Strafkammer, Petra Wende-Spohrs, heute. Es sei völlig unverständlich, dass er die Tat so hartnäckig geleugnet habe.
Das Gericht sprach den Transportunternehmer des Mordes, des Raubes mit Todesfolge und der Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig. Zugleich stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit darf der Angeklagte nicht darauf hoffen, dass er nach 15 Jahren vorzeitig freikommt. Seine Verteidigerin kündigte einen Antrag auf Revision beim Bundesgerichtshof an.
Bei dem Überfall am 28. Juli 2017 hatte der Täter dem 77-jährigen wohlhabenden Mann zahlreiche Rippen gebrochen, ihn gewürgt und ihm 20 Mal mit einem festen Gegenstand massiv gegen den Kopf geschlagen. Eingeschlossen im Schlafzimmer habe das Opfer noch mindestens 15 Stunden auf dem Boden gelegen, bevor es an seinen Verletzungen starb.