Sitzungssaal im Landgericht Coburg.
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Im Prozess um den Mord an einer Blumenverkäuferin hat die Staatsanwaltschaft für den 17-jährigen Angeklagten zehn Jahre Haft gefordert.

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Mord an Blumenverkäuferin: Anklage fordert Höchststrafe

Im Prozess um den Mord an einer Blumenverkäuferin in Lichtenfels hat der Staatsanwalt für den zur Tatzeit 17 Jahre alten Angeklagten zehn Jahre Haft gefordert. Das ist die Höchststrafe für jugendliche Täter. Der Verteidiger nannte kein Strafmaß.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der Prozess um den Mord an einer Blumenverkäuferin in Lichtenfels vor dem Landgericht Coburg ist am Mittwoch in die vorletzte Runde gegangen. Die Staatsanwaltschaft forderte nach Angaben eines Gerichtssprechers zehn Jahre Haft für den zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten. Das ist die Höchststrafe, die das Jugendstrafrecht vorsieht. Der heute 18-jährige Angeklagte hatte im Rahmen des Gerichtsverfahrens gestanden, die 50-jährige Verkäuferin in einem Blumenladen in der Lichtenfelser Innenstadt mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der junge Mann mit Mordabsicht gehandelt hatte.

Verteidigung: Kein Mord, sondern Raub mit Todesfolge

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte für Totschlag und Raub mit Todesfolge. Auf ein konkretes Strafmaß legte sich der Verteidiger nicht fest. Der Angeklagte habe den Plan gehabt, einen Raub zu begehen, nicht aber einen Menschen zu töten. Die Nebenklage, die die Familie der getöteten Verkäuferin vertritt, schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an.

Griff in die Kasse, um Angelschein zu finanzieren

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger seine Sicht der Dinge geschildert. Hintergrund des Raubs soll nach seiner Aussage Geldnot gewesen sein, da ein Familienmitglied ihm das gesparte Geld zur Finanzierung eines Angelscheins kurz vor der Tat gestohlen haben soll. Seinen Angaben nach habe er in dem Blumenladen in die Kasse gegriffen und dann entkommen wollen. Die Verkäuferin jedoch habe sich ihm in den Weg gestellt und es sei zu einem Handgemenge gekommen. Er habe dann aus Angst vor einer Entdeckung das Küchenmesser eingesetzt und wahllos auf die Verkäuferin eingestochen. Die Tat ereignete sich im März vergangenen Jahres, kurz vor Ladenschluss.

Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Das Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Coburg findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war. Dem heute 18-Jährigen droht nach Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Ein Urteil wird am Dienstag (30.01.24) erwartet.

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