Sitzungssaal des Landgerichts Augsburg. Anwalt spricht mit seinem Mandanten.
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Landgericht Augsburg verurteilt drei Männer wegen eines Raubüberfalls zu mehrjährigen Haftstrafen.

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Mehrjährige Haftstrafen nach brutalem Raubüberfall in Augsburg

Nach einem Raubüberfall auf ein älteres Ehepaar in Augsburg müssen alle drei Täter mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Augsburg verurteilte sie wegen versuchten schweren Einbruchs sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Nach dem brutalen Raubüberfall auf ein älteres Ehepaar in Augsburg sind die drei rumänischen Täter vom Augsburger Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden – wegen versuchten schweren Einbruchs sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer noch höhere Strafen und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert.

Sieben Jahre Haft für ehemaligen Bauunternehmer

Der Drahtzieher – ein früherer Bauunternehmer – muss für sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Mit seiner Baufirma steckte er in finanziellen Schwierigkeiten und wollte deshalb Geld bei dem wohlhabenden Ehepaar erbeuten. Er hatte für das Ehepaar gearbeitet und war für seine Leistungen im Haus des Ehepaars mit Bargeld bezahlt worden. So wusste er von Bargeldreserven des Ehepaars. Die beiden Mittäter, die ins Haus des Ehepaars eingestiegen sind, wurden zu sieben Jahren und neun Monaten beziehungsweise zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Drahtzieher hatte sie für den Einbruch angeheuert. Einer der beiden Einbrecher ist ein drogenabhängiger Kampfsportler, der andere ein Vertrauter des Drahtziehers.

Gewalt war einkalkuliert

Das ältere Ehepaar hätte zunächst aus dem Haus gelockt werden sollen, was jedoch scheiterte. Deshalb wurde der Überfall geplant, bei dem auch Gewaltanwendung und Fesselung Teil des Plans war, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. "Pass auf, wie Du die Alten schlägst, damit Du sie nicht tötest", soll der Drahtzieher den beiden Einbrechern mit auf den Weg gegeben haben. Eine Tötung der Opfer sei jedoch nicht gebilligt gewesen: "Gewalt, auch heftige Gewalt: ja. Tötung, ganz klar nein", so der Richter.

Suche nach Beute erfolglos

Die Einbrecher durchsuchten nach dem Eindringen das Haus, fanden aber kein Bargeld. "In dem vollgestellten Haus war es die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen", so der Richter. Deshalb drangen die beiden Einbrecher ins Schlafzimmer des Ehepaars ein, das bereits schlief. Die Fernbedienung, die der Ehemann noch in der Hand hatte, hielt einer der Einbrecher für ein Telefon.

Opfer massiv verletzt

Die beiden Einbrecher stürzten sich dann auf das Ehepaar. Sie schlugen gleichzeitig auf das Paar ein, mit etlichen Faustschlägen gegen Kopf und Gesicht. Der damals 83 Jahre alte Ehemann erlitt mehrere Brüche der Gesichtsknochen, eine Gehirnblutung und verlor die Sehkraft auf dem linken Auge. Das Gericht sprach von einer "abstrakten Lebensgefahr". Die 71 Jahre alte Frau erlitt komplexe Gesichtsfrakturen, darunter am Oberkiefer und den Augenhöhlen. "Ihr Gesicht sei zu Mus geschlagen worden", zitiert der Richter eine Ärztin.

Täter flüchten ohne Beute

Als die beiden Angreifer die Verletzungen der schreienden Ehepartner realisierten, seien sie in Panik und ohne Beute aus dem Haus geflohen, so der Richter. Die drei Verurteilten nahmen das Urteil regungslos zur Kenntnis, der drogensüchtige Kampfsportler wirkte beinahe apathisch. Als der Richter die Verletzungen des Ehepaars schilderte, senkten alle drei den Kopf und starrten auf den Boden.

Im Prozess hatten der Drahtzieher und sein Vertrauter versucht, die Schuld für die Schläge auf den dritten Angeklagten, den Kampfsportler, abzuwälzen. Dieser habe jedoch als einziger der drei Täter ein vollumfängliches und glaubhaftes Geständnis abgelegt. Das hielt ihm das Gericht beim Strafmaß zugute.

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