Ein ukrainischer Reisepass wird für die Ausstellung des amtlichen Ankunftsnachweis eingelesen.
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Mehr Geld für Integrationsberatung in Bayern

Bayern will die Flüchtlings- und Integrationsberatung stärken. Laut Innenminister Joachim Herrmann sind dafür zusätzliche 28 Millionen Euro vorgesehen. Geplant sind laut Innenministerium neue Beraterstellen und mehr Fördergelder.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat eine Stärkung der Flüchtlings- und Integrationsberatung angekündigt. Für 2022 und 2033 soll es eine Sonderförderung in Höhe von rund 28 Millionen Euro geben. Das Geld fließt laut Innenministerium unter anderem in 75 neue Beraterstellen. Bislang gebe es in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 575 solcher Stellen. Sie sollen auf 650 aufgestockt werden.

Gestiegener Beratungsbedarf durch Kriegsflüchtlinge

Hinzu kommt demnach auch "eine kurzfristige Sofort-Unterstützung": Für jede Beraterstelle soll eine Unterstützungskraft auf Minijob-Basis gefördert werden, die den ukrainischen Flüchtlingen insbesondere bei der Erstorientierung hilft. "Wir stärken die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Freistaat massiv und reagieren so auf den gestiegenen Beratungsbedarf durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine", teilte Herrmann mit.

  • Zum Artikel: "Hürden überwinden: Wie Geflüchtete aus der Ukraine Arbeit finden"

Mehr Beraterstellen und mehr Fördergelder

Neben mehr Beraterstellen verspricht das bayerische Innenministerium den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und den Kommunen auch mehr Fördergelder. So soll es für die Förderung der Beraterkräfte pro Jahr bis zu 13.000 Euro zusätzlich geben. Damit werde dann jeder Berater insgesamt mit bis zu 65.000 Euro gefördert. Das entspricht laut Ministerium den durchschnittlichen Personalkosten und reduziert damit den Eigenanteil der Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung "nochmals deutlich".

Zudem profitierten auch die hauptamtlichen Integrationslotsen: In jeder Förderkommune könne zusätzlich eine weitere halbe Lotsenstelle gefördert werden, indem die Gesamtförderung um 40.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro erhöht wird.

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